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Stummer gegen Republik Österreich

Posted in Ernst Walter Stummer, Veteranen by sicherheitwien on 12. Februar 2005

Ernst Walter Stummer, 69: Noch immer sind die Pensionskassen leer.
(Foto: Sepp Zaunegger für Blaulicht und Graulicht-Verbund. Wien, 2003)

(Wien, im Mai 2008) Der ehemalige Langzeitsträfling und Altmeister des Einbruchs Ernst Walter Stummer wurde das letzte Mal im Jänner 2004 enthaftet. Er war 65 Jahre alt, stand vor der Pension. Diese beanspruchte er. Für 30 Jahre Arbeit hinter österreichischen Gardinen. Die Sachlage ist aber, dass er keine Pension bekommt. Deshalb klagte er die Republik Österreich in Strasbourg, Genf und Brüssel. Eine kurze Prozess-Chronologie von Marcus J. Oswald.

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Als Ernst Walter Stummer am 28. Jänner 2004 den Häftlingsdrillich ablegte und zum 19. Mal mit breiter Brust die Gefängnistore (diesmal Simmering) passierte, war einiges anders: Er war 65 Jahre alt. Im Gefängnis ist das ein Alter, in dem man alle Rechte hat: Zellenältester, Stockältester, eine ordentliche „Speisekarte“ (Strafregister) mit 19 „Vortragerln“ und beachtlichen 30 Jahren Hafterfahrung. In der Schattenwelt bedeutet das: Privilegien und Respekt. In Freiheit bedeutet das: Nichts. In Freiheit bekommt Stummer nicht einmal eine Pension.

Seine Miete im Döblinger Gemeindebau betrug nicht mehr 19 Schilling (wie 1947), sondern 130 Euro (2003). Die Notstandshilfe, die er bezog, war schmal und stellte ihn nicht zufrieden. Quasiselbständige Firmenprojekte, die er aufziehen wollte, standen erst am Beginn, weit entfernt, einträglich zu sein. Stummer hatte schon immer Sinn fürs Gerechte und ein Auge für soziale Umverteilung. Daher will er nun eine Rente für 30 Jahre Gefängnisarbeit.

Lange Vorgeschichte seit 1999

Der streitbare „Häfenrebell“ hatte schon 1969 mit der Idee einer „Österreichischen Häftlingsgewerkschaft“ soziale Verbesserungen im Visier. 30 Jahre danach geht es ums eigene Hemd. Die Rechtssache begann 1999.

Den ersten Antrag auf „Zuerkennung der vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit“ stellte er am 8. Februar 1999 an die „Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter“ (PVA). Dieser Antrag wurde exakt einen Monat später, am 8. März 1999 abgewiesen. Die „Wartezeit“, so die PVA in der Rossauer Lände vis a vis vom Sicherheitsbüro, sei „nicht erfüllt“. Die PVA rechnete vor, dass Stummer im Zeitraum 1. August 1966 bis 28. Februar 1999 nur „46 Versicherungsmonate“ und „bis zum Stichtag nur 73 Beitragsmonate erworben hat“.

Stummer, damals in den Wäldern der niederösterreichischen Justizanstalt Sonnberg eingebettet, ließ das nicht gelten. Wie man sich bettet, so liegt man: Er bekämpfte Bescheid mit Klage in der Nächst-Instanz vor dem „Arbeits- und Sozialgericht Wien“. Zwei Jahre später war es soweit. Am 4. April 2001 war Verhandlung in der Wickenburggasse: Einbrecher Stummer versus PVA. Stummer war mittellos und noch immer in Sonnberg inhaftiert. Er trat ohne Anwalt auf.

Stummer begründete sein Begehren wesentlich damit, dass er „28 Jahre in Haft“ gearbeitet hatte und forderte das Sozialgericht auf, dass es von sich aus ein höheres Gericht anrufen möge, um seine Pensionsansprüche aus „Zwangsarbeit“ (Zitat: Stummer) geltend zu machen. Er setzte dem Gericht auseinander, dass er als Häftling zwar arbeitslosen-, aber nicht pensionsversichert sei und verlangte, dass alle Arbeitsjahre in Haft als Versicherungszeiten gesehen werden.

Nur 46 Versicherungsmonate in Freiheit statt 240

Das Gericht stellte fest: Stummer hat zwischen Oktober 1953 und Februar 1999 73 Monate Pflichtversicherung, 44 Monate Ersatzzeit und zwei Versicherungsmonate in Deutschland. Summe: 119 Monate. Im relevanten Erwerbszeitraum 1. August 1966 und 28. Februar 1999 bestanden nur 46 Versicherungsmonate. Stummer bräuchte aber 240 Monate. Einzelrichter Henry Goldmann: „Die Zeiten reichen nicht aus. Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung liegt auch keine Verfassungswidrigkeit vor, dass Arbeit in Haft nicht unter die Pensionsversicherungspflicht fällt.“ Klage abgewiesen.

Stummer berief abermals am 18. Juli 2001. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) zementierte das Urteil am
24. Oktober 2001. Die Forderung Stummers, „Haftzeiten als Versicherungszeiten“ zu sehen, sei ein „rechtspolitisches Anliegen“, so das OLG am Schmerlingplatz, und nicht von Gerichten zu klären.

„Armenverteidiger“

Mittlerweile wurde Dr. Armin Bammer aus dem 3. Wiener Bezirk Stummers „Armenverteidiger“. Der damals 39-jährige Jurist von der damaligen Kanzlei Bammer&Kleider, Uni-Assistent für Kultur-, Arbeits- und Vertragsrecht, arbeitet seither für Stummer als Verfahrenshelfer. Obwohl solche Sachen, durch alle Instanzen gepeitscht, einem Anwalt gut 20.000 Euro Gage bringen, machte er sich kostenlos ans Werk und begnügte sich, „daneben einen Fachartikel in einer juristischen Zeitschrift zu schreiben“. Bammer rührte um.

Er bekämpfte das OLG-Urteil am 17. Dezember 2001 und ging in die nächste Runde vor den Obersten Gerichtshof (OGH). Am 12. Februar 2002 folgten nicht-öffentliche Verhandlung und Urteil. Ergebnis: Antrag abgewiesen. Stummers Meinung, dass Haftarbeit „Zwangsarbeit“ sei, fand vor dem OGH kein Gehör. Arbeitsrechtsexperte Bammer, subtiler: Da Strafgefangene in einem Verhältnis „persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit“ beschäftigt würden, seien sie als „Dienstnehmer nach ASVG zu sehen“ und vollwertig nach Kranken-, Unfalls- und Pensionsversicherung zu bewerten. Die Einbindung von arbeitenden Häftlingen bloß in Arbeitslosen-, aber nicht in Pensionsversicherung sei rein „fiskalpolitisch und grob unsachlich“, besonders da Häftlinge auch für Privatfirmen arbeiteten.

Der OGH folgte dieser Argumentation nicht, stellte aber kritisch fest, dass Stummer nie „binnen sechs Monaten nach Beginn seines Arbeitsverhältnisses“ im Gefängnis zur Pflichtversicherung angemeldet wurde. Die Schuld läge bei den Haftanstalten. Dem Gericht seien die Hände gebunden.

Drei-Stufen-Rakete nach Europa

Darauf stützte sich die weitere Argumentation Bammers. Eine Antragswelle setzte ein. Der letzte Instanzenzug begann: Am 4. November 2002 schickte Dr. Bammer einen zehn Seiten Antrag in drei Sprachen an den „Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte“ nach Strasbourg. Bammer folgerte, dass ein Verstoß gegen den Artikel 4 EMRK vorliegt, wenn Arbeit in Haft als nicht-pensionsbegründend gesehen wird. Verkürzt: Jede Arbeit, die „ohne die üblicherweise mit Arbeit verbundener sozialer Absicherung“ erbracht wird, ist „Zwangsarbeit“. Zwangsarbeit sei „konventionswidrig“. Bammer verwies auf die Strafvollzugsgesetznovelle von 1993, die in Österreich Arbeitslosenversicherung für Häftlinge einführte. Dass in Österreich Pensionsversicherung bei Häftlingsarbeit nicht verankert sei, widerspreche dem europäischen Geist.

Gerichtshof für Menschenrechte – Strasbourg

Bammer: „Es besteht breiter gesellschaftlicher und rechtlicher Konsens, dass Menschen eine soziale Sicherung in Anspruch nehmen können, wenn sie nicht oder nicht mehr arbeiten können. Das österreichische System der Pflichtversicherung schützt Arbeitende vor sozialem Absturz.“ Und: „Der Beschwerdeführer ist Mitglied einer an sich schon ins Abseits gedrängten Randgruppe, die aus sachlich nicht gerechtfertigten Gründen durch das soziale Netz fällt.“

Klartext: Häftlinge gelten nach Verbüßung ihrer Strafe von der Schuld freigesprochen. „Haftübel“ darf sich ausschließlich in der „Beschränkung der Freiheit“ beziehen und „in nichts anderem“, so Bammer. Ein Verlust einer Alterssicherung für geleistete Arbeit sei eine „unzulässige langfristige Bestrafung“.

ILO (International Labour Organisation) – Genf

Am 20. Februar 2003 richtete Bammer einen Brief nach Genf. Darin wurde die „International Labour Organisation“ (ILO) informiert, dass die Republik Österreich gegen die Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105 der ILO-Konvention verstößt. Die ILO besteht seit 1919 und ist seit 1946 die erste selbsttätige Organisation der Vereinten Nationen (UNO). Sie beobachtet den globalen Arbeitsmarkt und verpflichtet die Mitgliedsländer zu gemeinsamen Standards.

Zwei Grundprinzipien der ILO: „Arbeit ist keine Ware“ und „Armut gefährdet den Wohlstand aller.“ Die ILO-Konvention Nr. 29 (von 1930) regelt das Verbot von „Zwangs- und Pflichtarbeit“. Österreich unterzeichnete am 7. Juni 1960. Die ILO-Konvention Nr. 105 (von 1957) untersagt Zwangsarbeit auch als „Maßnahme der Arbeitsdisziplin“. Österreich unterschrieb am 5. März 1958.

Bammer wies die ILO hin, dass in österreichischen Gefängnissen „Arbeitspflicht“ herrscht. Nicht erfüllt, gilt das als „Ordnungswidrigkeit“ (§ 107 Abs. 1 Z. 7 StVG). Das stünde im Widerspruch zur ILO-Konvention. Zudem deponierte Bammer, dass Stummer nie in Gefängnissen „zur Pflichtversicherung angemeldet“ wurde. Bammer: „Arbeit von Strafgefangenen sollte jenen der in freier Gesellschaft lebenden Arbeitenden gleichwertig sein.“

EU-Kommission für Wettbewerb – Brüssel

Am 14. März 2003 leitete Armin Bammer ein Vertragsverletzungsverfahren vor der EU-Kommission in Brüssel ein. Die Eingabe ging sowohl an die Abteilung „Arbeit und Soziales“ (damals: Anna Diamantopoulou) als auch an die Abteilung „Wettbewerb“ (damals: Mario Monti).

Kern des 6-Seiten-Papiers: Der Bund verdiene sich durch „Nichtabführung von Dienstgeberbeiträgen zur Pensionsversicherung (§ 114 ASVG) ein Zubrot“. Zudem: Private Unternehmen, die nicht durch Gefängnis produzieren lassen, erleiden einen „Wettbewerbsnachteil“. Man könne von einer „Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Marktes“ nach Artikel 81 des EVG sprechen.

Betont wurde auch das Faktum, dass eine Pensionsversicherung für Häftlinge bereits für 1996, als direkte Folge der Schaffung der Arbeitslosenversicherung für Häftlinge geplant war. Da diese nicht kam, sei der Republik „durch Untätigkeit Vertragsverletzung vorzuwerfen.“

Die Wettbewerbsbeschwerde machte das Justizministerium munter. Ein Beamter: „Klagen vor dem Menschenrechtsgerichtshof sind nichts Neues. Sie werden zu 95 % zurückgelegt. Die Klage vor der Wettbewerbskommission ist neu. Das hatten wir in Österreich noch nie.“ Und: „Wenn diese Klage
durchgeht, hat das Auswirkung auf alle Häftlinge und Haftanstalten Österreichs.“

Keine Verbündeten in der Politik

„Gefängnisreformer“ Stummer gelang es, mit einem engagierten Anwalt einen Stein ins Rollen zu bringen. Was
noch nicht gelang: Verbündete in der heimischen Politik zu finden. Alle Briefe an österreichische Abgeordnete, Justizsprecher oder ÖGB-Vertreter blieben bislang unbeantwortet.

[Beitrag erschien zuerst in der Wiener Zeitschrift „Augustin“ – Oktober 2003]
Internationaler Rückfragehinweis: Marcus J. Oswald (++43-676-794-783-9)

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Weiterblättern (nur Wesentliches):
Nach acht Jahren – Verhandlung Stummer gegen Österreich am EGMR (25. Juni 2010)
Marcus J. Oswald und Martin Luksan über: Ernst Walter Stummer 1968 (13. September 2009, Lesestück aus: 2003)
Stummer im ORF – Im Zentrum (9. Mai 2009)
Einbruch in Golf Löwe (2007) – Verdacht lag auf Stummer (18. Mai 2009) – offline gesetzt
Stummer im Kurier (Doppelseite) (15. Mai 2009)
Ernst Walter Stummer – Rein kommt man überall (11. Mai 2009)
Stummer im Kino – Bei Diskussion (9. April 2009)
Stummer, Sommer, Leisch am Karfreitag für Abschaffung der Gefängnisse (4. April 2009)
Einbrecher i. R. Ernst Walter Stummer ab morgen beim Jobcoaching (9. November 2008)
Artikel zu Stummer im Fachorgan “Der Kriminalbeamte” – durfte nicht erscheinen (25. Mai 2007; mit PDF)
Stummers Freunde (bei der Polizei) (22. Dezember 2006)
Stummer als Symbolfoto (13. Juni 2006)
Stummers zweiter NEWS-Auftritt (18/2006) (27. Mai 2006)
Stummers Inserat auf Love.at (15. Jänner 2006)
Stummers Gastauftritt (in Oswalds Stamm-Trafik mit ATV) (24. Oktober 2005)
Sicherheitsvideo – Ernst Walter Stummer – Einbrecherking (22. Oktober 2005)
Stummers Fussball (18. Oktober 2005)
Stummers Geheimprostituierten-Katalog (9. September 2005)
Stummers Kinder (20. August 2005)
Stummers Hochzeit (4. August 2005)
Stummers 700 Frauen (14. Juni 2005)
Stummers Messeauftritt (20. Februar 2005)
Stummer gegen Republik Österreich (12. Februar 2005)
Stummers Marketingaktion (noch ohne Fotos!) (5. Februar 2005)
Stummer-Kolumne – Augustin – Am Schmalz – Teil 3 (24. Juli 2003)
Stummer-Kolumne – Augustin – Am Schmalz – Teil 2 (10. Juli 2003)
Stummer-Kolumne – Augustin – Am Schmalz – Teil 1 (27. Juni 2003)
Brief an Stummer – Meine Spalte – Kolumne in Augustin (2003) (28. Mai 2003)

Marcus J. Oswald (Ressort: Veteranen, Ernst Walter Stummer)

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