BIA Ade – Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung kommt
(Wien, im Juli 2009) Die Nachfolgeorganisation des BIA (Büro für Interne Angelegenheiten) des Innenministeriums steht in den Startlöchern und wird mit 1. Jänner 2010 seine Arbeit aufnehmen. Das neue Amt heißt: „Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“. Abkürzung wahrscheinlich BKK, nicht zu verwechseln mit PKK.
Der Innenausschuss im Parlament unter dem SPÖ-Vorsitz von Otto Pendl hat das via Parlamentskorrespondenz am 2. Juli 2009 bekannt gegeben. Die Überlegungen sind demnach schon sehr weit gediehen. Sie wurden mit SPÖ, ÖVP und FPÖ abgesegnet. Die Plenardiskussion ist nur mehr Schaulaufen. Grüne und BZÖ stimmten dagegen, da die Behörde nicht unabhängig sei.
Österreich hat zwei neue Behörden – zusätzlich zum Bundeskriminalamt
Damit bekommt Österreich innerhalb eines Jahres zwei nach außen hin stark auftretende Behörden, die der „Korruption“ den Kampf ansagen wollen. Man darf nicht vergessen, dass es daneben noch das „Bundeskriminalamt“ gibt. Es wird ein Gerangel um die Kompetenzen werden. Was bisher geschah, ist bekannt: Mit 2. Jänner 2009 nahm die dem Justizministerium unterstellte „Korruptionsstaatsanwaltschaft“ (KStA) ihre Arbeit auf. Mit 1. Jänner 2010 greift das „Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“ ein, das dem Innenministerium unterstellt ist. Beide Behörden sollen, so der fromme Wunsch, gut harmonieren.
Zum Zweck der Errichtung des „Bundesamts“ muss das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden. Dann wird ein eigenes „Bundesgesetz über die Einrichtung und Organisation eines Bundesamts zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“ geschaffen. Das steht derzeit im Innenausschuss des Hohen Hauses zur Debatte. Ein erster Gesetzesentwurf steht am Papier. Darin heißt es:
„§ 1. Zur wirksamen bundesweiten Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung von Korruption, insbesondere zur Zusammenarbeit mit der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Korruption (KStA), sowie zur Wahrnehmung zentraler Funktionen im Bereich der sicherheits- und kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit mit in diesem Bereich tätigen ausländischen und internationalen Einrichtungen besteht als organisatorisch außerhalb der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit eingerichtete Organisationseinheit des Bundesministeriums für Inneres für das gesamte Bundesgebiet das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung [§ 6 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz (SPG), BGBl. Nr. 566/1991].“
Sechs Jahre Leitungsperiode – Direktor
Weiter im § 2: „(1) Dem Bundesamt steht ein Direktor vor. Im Fall seiner Verhinderung sind die Aufgaben von seinem Stellvertreter wahrzunehmen.
(2) Der Direktor und sein Stellvertreter werden vom Bundesminister für Inneres nach Anhörung der Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes und des Obersten Gerichtshofes für eine Funktionsperiode von sechs Jahren bestellt. Wiederbestellungen sind zulässig.
(3) Zum Direktor oder Stellvertreter kann nur bestellt werden, wer besondere Kenntnisse und nationale und internationale Erfahrungen auf dem Gebiet der Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung aufweist. Darüber hinaus kann zum Direktor nur bestellt werden, wer mindestens fünf Jahre in einem Beruf tätig gewesen ist, in dem der Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften oder Wirtschaftswissenschaften Berufsvoraussetzung ist, und zum Stellvertreter, wer mindestens drei Jahre in einem solchen Beruf tätig gewesen ist.
(4) Als Direktor oder Stellvertreter kann nicht bestellt werden, wer Mitglied der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines allgemeinen Vertretungskörpers ist oder in den letzten sechs Jahren eine dieser Funktionen bekleidet hat.“
Diese Usancen sind bekannt: Auch im Bundeskriminalamt wird der Direktor für sechs Jahre bestellt. Nach Außen ist das Anforderungsprofil auf unpolitische Besetzung zugeschnitten: Es soll kein Politiker oder parteipolitischer Hintergrund bei den beiden Leitungspersonen vorliegen. Juristsche Ausbildung oder Wirtschaftsstudium (in Fortbildung, wie das viele Polizisten tun) ist Pflicht. Nationale oder internationale Erfahrungen im Bereich Korruptionsbekämpfung wären günstig.
Kartelle, Geschenknehmer, Geldwäscher
Im § 4 werden die Kernaufgaben definiert. Es geht um Amtsverrat, Geschenkannahme, Betrügereien, Kartellbildungen, Geldwäsche und internationale Verflechtungen, sowie Analyse der Lagen:
„(1) Das Bundesamt ist bundesweit für sicherheits- und kriminalpolizeiliche Angelegenheiten wegen folgender strafbarer Handlungen zuständig:
1. Strafbare Verletzungen der Amtspflicht und verwandte strafbare Handlungen gemäß dem 22. Abschnitt des Strafgesetzbuches (StGB), BGBl. Nr. 60/1974,
2. Untreue unter Ausnützung einer Amtsstellung (§ 313 StGB), Geschenkannahme durch Machthaber sowie Förderungsmissbrauch gemäß §§ 153a und 153b StGB,
3. wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren gemäß § 168b StGB und Betrug (§§146 ff. StGB) auf Grund einer solchen Absprache,
4. Geschenkannahme durch Bedienstete oder Beauftragte gemäß § 168c Abs. 2 StGB,
5. Geldwäscherei gemäß § 165 StGB, soweit die Vermögensbestandteile aus einem in Z 1, Z 2 oder Z 4 genannten Verbrechen oder Vergehen herrühren, kriminelle Vereinigung oder kriminelle Organisation gemäß §§ 278 und 278a StGB, soweit die Vereinigung oder Organisation auf die Begehung der in Z 1, Z 2, Z 4 oder Z 5 genannten Verbrechen oder Vergehen ausgerichtet ist,
6. strafbare Handlungen nach dem StGB sowie nach den strafrechtlichen Nebengesetzen, soweit diese mit Z 1 bis 5 in Zusammenhang stehen und soweit diese über schriftlichen Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft vom Bundesamt zu verfolgen sind,
7. strafbare Handlungen nach dem StGB sowie nach den strafrechtlichen Nebengesetzen von öffentlich Bediensteten aus dem Ressortbereich des Bundesministeriums für Inneres, soweit diese über schriftlichen Auftrag eines Gerichtes oder einer Staatsanwaltschaft vom Bundesamt zu verfolgen sind.
In den Fällen der Geschenkannahme durch Machthaber und Förderungsmissbrauch gemäß §§ 153a und 153b StGB sowie in den Fällen der Z 3 bis 5 kommt eine Zuständigkeit des Bundesamtes nur dann in Betracht, wenn die genannten Straftaten gemäß § 28 Abs. 1 2. Satz StGB für die Bestimmung der Strafhöhe maßgeblich sind.
(2) Das Bundesamt ist für Ermittlungen im Rahmen der internationalen polizeilichen Kooperation und Amtshilfe oder zur Zusammenarbeit mit den zuständigen Einrichtungen der Europäischen Union sowie mit den Ermittlungsbehörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union in den im Abs. 1 genannten Fällen zuständig. Das Bundesamt ist in Angelegenheiten des Abs. 1 Z 1 bis 5 im Hinblick auf die internationale polizeiliche Kooperation der zentrale nationale Ansprechpartner gegenüber OLAF, Interpol, Europol sowie anderen vergleichbaren internationalen Einrichtungen. § 4 Abs. 1 Bundeskriminalamt-Gesetz, BGBl. I Nr. 22/2002, bleibt unberührt.
(3) Das Bundesamt hat im Rahmen der Analyse von Korruptionsphänomenen Erkenntnisse über deren Vorbeugung, Verhinderung und Bekämpfung zu erstellen und diese in geeignete Präventionsmaßnahmen umzusetzen.“
Meldestelle – Zundstelle
§ 5 sagt, dass das Bundesamt auch eine „Meldestelle“ ist. Man braucht „Zund“, denn ohne Zund keine Ermittlungen. Das Gesetz: „Die Sicherheitsbehörden, die von einer Straftat im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 bis 7 Kenntnis erlangen, haben diese unverzüglich schriftlich dem Bundesamt zu berichten (Meldepflicht). Kein Bundesbediensteter darf davon abgehalten werden, einen Verdacht oder Vorwurf im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 bis 7 auch direkt und außerhalb des Dienstweges an das Bundesamt zu melden (Melderecht).“
Weisungsgebunden dem BMI
§ 7 regelt, dass die Behörde weisungsgebunden ist und dem Innenministerium untersteht. Das missfällt vielen, aber das war schon beim „BIA“ so. §§ 8 und 9 regelt, dass es eine Art „Beirat“ geben wird, eine „Rechtschutzkommission“. Diese Kommission als Art Aufsichtsrat gibt warme Empfehlungen an den Direktor und an den Minister. Einmal im Jahr (Stichtag 30. April) schreibt die Rechtschutzkommission einen Bericht und fasst ihre Tätigkeiten zusammen. Wie eng gebunden das neue Bundesamt an das Ministerium für Inneres sein wird zeigt § 10: „Die Personalvertretungsagenden für das Bundesamt werden von der zentralen Personalvertretung des Bundesministeriums für Inneres wahrgenommen.“
Volltext der neuen Regierungsvorlage zur künftigen „Bundesbehörde zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung“ hier. Materialien zum Gesetz hier. Chronologie hier. Aussendung der Parlamentskorrespondenz (2. Juli 2009).
Nun eine Weile politische Debatten
Jetzt geht das einmal in eine erste Lesung ins Parlament. Nach dem Sommer soll es beschlossene Sache sein. So ganz neu ist alles nicht, da seit 2000 die BMI-nahe Behörde „BIA“ in ähnlichen trüben Gewässern gefischt, Tagungen zum Thema und Bücher herausgebracht hat. Es werden nur andere Köpfe an der Leitung sitzen. Der Kompetenzenverlauf ist beim neuen „Bundesamt“ fast deckungsgleich mit jenem der BIA zu interpretieren. Das neue „Bundesamt“ ist nicht wirklich neu, aber es bekommt ein eigenes Bundesgesetz und damit ist die Behörde „offiziell“.
Wer wird Capo?
Jetzt entbrennt natürlich die parteipolitische Diskussion. Traditionell läuft das so: Oppositionsparteien fordern eine „unabhängige Behörde“, Regierungsparteien wollen die neue Korruptionsbehörde einem Ministerium unterstellen. Die Diskussion geht dann eine Weile und dann nimmt die BIA alt als BKK neu ihre Arbeit auf. Davor entbrennt noch die Debatte, wer das Amt führen soll. Es wird ganz sicher ein Herwig Haidinger ins Spiel gebracht, der entlassene Ex-Direktor des Bundeskriminalamts. Es werden aber vermutlich neue Idealisten zum Zug kommen. Der Vorteil, kein Parteibuch zu haben, kann bei dieser Behörde tatsächlich ein Vorteil sein.
Marcus J. Oswald (Ressort: Bestechung, Korruptionsbundesamt)
Kottan-Box für einen Schnaps und Jahrestreffen 2009
(Wien, im Mai 2009) Man kann über die Kottan-Serie (1976 und 1983) sagen, was man will: Es ist lebensnahes Drehbuch wie man es auf der Filmakademie nicht lernen kann. Die Serie ist österreichische Filmgeschichte, allerbeste Kameraführung und Charakterschauspiel.
Photorealismus
Die Bilder von Peter Patzak, der Regie (und Kamera) führte, sind Zeitreisen in ein altes, graues und tristes Wien mitten in der Bruno Kreisky-Ära. Wien im Film wie man es selten nur mehr sieht und wie es auch ein noch so großer Wiener Filmförderungsfonds nicht mehr zusammenbringt: Weil Kreativität nur im Zusammenspiel der richtigen Akteure am richtigen Ort zur richtigen Zeit geschieht.
Dem Herausgeber dieses Journals gefällt der ausgelagerte Kinospielfilm „Den Tüchtigen gehört die Welt“, mit Kottan-Inhalt und auf 110 Minuten-Langformat (1983) aufgeblasen, am Besten. In diesem Spielfilm sind morbide Bilder von Wien zu sehen, etwa die flüchtige Nachtaufnahme von der Eisenbahnbrücke über die Donau im melancholischen Kameraschwenk aus der Schlussszene. Ein kühler Abgesang, fast romantisch als Kontrast zum heutigen Hochhausirrsinn auf der Donauplatte.
Im Gegensatz zum dialogreichen Kammerschauspiel „Ein echter Wiener geht nicht unter“ (Regie: Reinhard Schwabenitzky und andere) spielte „Kottan“ meist „außen“ und zeigte die alte Zeit. „Kottan“ ist Zeitreise und Zeitdokument ins Kriminal-Wien der Jahre 1976-1983. Der Richtigungsstreit, wer der beste Nicht-Inspektor war (Lukas Resetarits, Franz Buchrieser oder Peter Vogel), ist eine philosophische Frage und soll hier nicht geführt werden.
Problem Musikrechte
Lange Zeit konnte man „Kottan“ nur alle paar Jahre auf 3 SAT spätnachts sehen. Dass nie eine DVD-Box heraus kommen konnte, lag an der verqueren Bauweise der Kottan-Folgen: Peter Patzak, dessen beste Filme nach Meinung des Herausgebers „Kassbach“, 1979 und die Filmbiografie „Tagebuch einer Flucht“ über den Autor von „Das Ohr des Malchus“ Gustav Regler, 1996 sind (beide gesehen bei den „Österreichischen Filmtagen in Wels“ – 1 – 2 – 3), baute in „Kottan“ stets viel Musik ein:
Der Wiener Regisseur Peter Patzak arbeitete mit Songs von Georg Danzer, Bob Dylan, Johnny Cash, Elvis Presley, Ennio Morricone, Randy Newman, Bing Crosby, Marlene Dietrich, Beatles, John Lennon, Smokie, Bee Gees, Queen, The Who, Rod Steward, Billy Joel und andere, die zum Klangteppich geflochten und etwa von „Kottans Kapelle“ lippensynchron imitiert wurden.
Das Problem: Die Urheberrechte für solche Welthits im Rahmen eines DVD-Vertriebs sind natürlich nicht günstig. Daher sah man von einer Kottan-DVD-Gesamtausgabe lange ab. Nun wurde dieses Problem offenbar gelöst. Denn die Firma Eurovideo, die zu den Münchner Bavaria Studios gehört, brachte eine Gesamtausgabe heraus.
Kottan ist Ursprungspunkt
Daher gibt es „Kottan“ nun in einer handlichen DVD-Box (4 CDs). Und daher ist es Zeit, Peter Handke zu zitieren: „Früher musste man noch nicht von früher sprechen.“ Die österreichische Polizeiserie „Kottan“ ist ein filmisches Meisterwerk. Es gibt im Filmwesen Dinge, die einen Ursprungspunkt setzen, den Pflock ins Feld schlagen, an dem sich alle orientieren sollten. Nach „Kottan“ kamen viele TV-Inspektoren, einer schöner als der andere. Solche mit Schäferhund oder schlanker Damenbegleitung. Es wurde immer atypischer für einen tatsächlichen Ermittler.
Ein echter Ermittler braucht keinen Hund und auch kein Fotomodell an der Seite. „Kottan“ war das, was die erste (nur die erste) Staffel des „Columbo“ für die USA war: Pflock und Wegweiser. Spätere Regisseure studierten sie und analysierten, was sie selbst falsch machten (siehe: Soko Donau). Columbo war der einzige originale US-Inspektor. Derrick der einzige wahre deutsche Kammerschauspiel-Ermittler. Kottan der einzige Major. Die wirklich guten Fernseh-Polizisten haben keinen Hund, keine Frau und keinen Vornamen.
Alle 19 Folgen in einer Box!
Die Gesamtausgabe aller 19 Kottan-Folgen bietet 1.505 Minuten Wiener Seele und Seelenschaupiel. Die Box kostet einen Schnaps: Auf Amazon derzeit rund 45 Euro.
Die Bildqualität soll schlecht sein, wie damals in den 70er Jahren eben die Kameratechnik war. Dafür hat die Musik Tarentino-Qualität.
7. Internationales Jahrestreffen – 13. Juni 2009
Unter echten Kottan-Fans gibt es ein Jahrestreffen. Es ist das mittlerweile 7. Internationale Kottan-Treffen. Die Fangemeinde hat sich im Forum der Hardcore-Fans (alle Infos zum Jahrestreffen in diesem Thread) auf Samstag, den 13. Juni 2009 geeinigt. Anmeldung per Email.
Es sollen auch die noch lebenden Darsteller kommen (Kurt Weinzierl und Gusti Wolf verstarben kürzlich, Walter Davy, Leon Askin und Curth Anatol Tichy starben vor einigen Jahren). Und vielleicht auch Regisseur Peter Patzak. Beginnen wird das Treffen in der Ausflugsstation Kaserer. Enden wird es zum Abschluss im „Café Eppler“, das von 17 Uhr bis 22 Uhr reserviert ist. Dieses Café ist „bekannt aus der Folge Nachttankstelle“, so die Veranstalter. Das Gulasch galt dort – zumindest 1978 – als besonders fett.
Marcus J. Oswald (Ressort: Medien)
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