Ruhe und Ordnung – Das Sicherheitsmagazin

Schlag gegen Kinderpornografen – Aktion Geisterwald

Posted in Bundeskriminalamt, Kinderpornografie by sicherheitwien on 30. September 2009

Jener 41-jährige Wiener Fleischhauer (Gesicht verdeckt), der im Webforum Geisterwald nach pädophilen Inhalten suchte und diese nach sittlichem Missbrauch seiner Kinder auch bereitstellte, wurde am 3. November 2009 am Landesgericht Wien zu sieben Jahren Haft verurteilt. (Foto: Oswald)

(Wien, am 30. September 2009) Nur vier Tage nach der Verhaftung des Filmregisseurs Roman Polanski, dem in den USA vorgeworfen wird, vor sechsunddreißig Jahren im Model-Milieu in der Villa des Schauspielers Jack Nickolson als 40-Jähriger mit einem 13-jährigen Mädchen Sex oder ein sexähnliches Erlebnis gehabt zu haben, beendete das Wiener Bundeskriminalamt in Kooperation mit dem deutschen Bundeskriminalamt eine Aktion mit Namen „Geisterwald“.

Im Geisterwald

Im Zuge der Kommando-Aktion “Geisterwald” wurde bereits im Mai 2009 ein 41-jähriger Wiener Fleischhauer verhaftet, den die Polizei als “Star des Forums” bezeichnet. Er habe in einem pädophilen Internetforum, dessen Moderatoren in Deutschland zu Hause waren und dessen Chefadminstrator in der Schweiz lebt, Ankündigungen gemacht, dass er – zur Freude der User – bald selbst hergestellte Filme kinderpornografischen Inhalts vorstellen werde. Dies hat er in die Tat umgesetzt. Der Vater dreier Kinder wurde verhaftet. Die Mutter stellt sich unwissend.

Aktion „Geisterwald“ zu Ende

In der Nacht zum 29. September 2009 war die Aktion „Geisterwald“ beendet und europaweit klickten bei einigen Herrschaften die Handschellen. Einige Foren, darunter „Geisterwald“ wurden behördlich geschlossen. Insgesamt wurden 22 Personen [Österreich (drei) und Deutschland (elf)] verhaftet. Die drei Österreicher stammen aus Wien, Steiermark und Vorarlberg und waren in der Webszene aktiv. Der 36-jährige Vorarlberger aus dem Raum Götzis sitzt im Zusammenhang mit diesen Erhebungen schon seit Juni 2009 in U-Haft. Er wurde von seiner 16-jährigen Stieftochter des etwa vierjährigen sexuellen Missbrauchs angezeigt. Der Missbrauch wurde von ihm fotografiert und die Fotos ins Internet wurden anderen im Internet zur Verfügung gestellt. Einen Tatverdacht gibt es auch gegen die Mutter, die jedoch nicht in Untersuchungshaft sitzt. Ein weiterer Mann aus Kärnten sitzt ebenso in diesem Zusammenhang in U-Haft. In der Steiermark gab es laut Polizei bei zwei Verdächtigen Hausdurchsuchungen.

178 Hausdurchsuchungen, 22 Verhaftungen

Am 30. September 2009 gab das Wiener Bundeskriminalamt den Umfang bekannt. Er ist nicht sehr groß, aber es ist international. Die Personen verabredeten sich über Internet, eröffneten getarnte Foren und führten im Internet ihre Dispute durch. Das Ergebnis sind 178 Hausdurchsuchungen in Österreich, Deutschland, Schweiz, Bulgarien, Kanada und den USA. Dabei wurden 220 PCs eingezogen und 17.000 Speicherträger sichergestellt.

„Die Männer, die einer deutschsprachigen pädophilen Internet-Community angehörten, stehen im Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Ihnen wird vorgeworfen, von ihren Missbrauchstaten Bild- und Videoaufnahmen gemacht zu haben und sie über einschlägige Foren im Internet verbreitet zu haben“, so Ewald Ebner, Leiter des Büros für Kapital- und Sittlichkeitsdelikte im Wiener Bundeskriminalamt.

Interpol-Datenbank

Die Polizei ist bei Kinderpornografie hellwach und hat das System im Wesentlichen im Griff. Da die Angelegenheit international strukturiert ist, greift Interpol die Kinderpornografie-Webseiten und die Sex-Foren regelmäßig ab und speichert sämtliches Material in einer Datenbank. In Österreich trägt die „Meldestelle“ zu dieser internationalen Datenbank bei. Mit Unterstützung dieser Datenbank werden Kommando-Aktionen geplant, die zeitgleich in vielen Ländern über die Bühne gehen. So alle halben Jahre findet eine Kommando-Aktion statt, die einen eigenen Namen und die entsprechenden User dieser Webseiten als Zugriffsziel hat. Deren Wohnungen werden durchsucht, die Geräte beschlagnahmt.

Webseiten liegen im internationalen Ausland

Österreich gilt nicht als Hochburg der Kinderpornografie. In Österreich ist keine einzige einschlägige Webseite beheimatet. Der gewerbliche KIPO-Sektor (Herstellung, Vertrieb, Webseitenaufbau) existiert so gut wie nicht, Hersteller sind selten. Der festgenommene 41-jährige Wiener ist ein „Hersteller“, damit aber in der Minderheit. Österreichsiche KIPO-Fälle sind vor dem Landesgericht (Wien) meist Einzelrichterangelegenheiten und betreffen den illegalen Besitz von Filmen und Bildern, die mittels Filesharing auf den Rechner gelangt sind. Manchmal brennen sich die Täter dies – es gab so einen Fall – auf DVD und nehmen sich die Filme mit Knacker und Jausenbrot und in der Aktentasche in die Arbeit, um sie im Nachtdienst anzusehen. Der Besitz ist in Österreich strafbar. Bei nichteinschlägigen Vorstrafen enden solche Strafprozesse vor dem Richter aber meist mit einer bedingten Strafe von fünf Monaten und einer Therapieauflage (Psychotherapeut).

Beschlagnahme zäh

Bei den beschlagnahmten Rechnern dauert die Analyse im Durchschnitt ein Jahr. Das nicht deshalb, weil die Analyse so aufwändig wäre, sondern weil durch die Fülle der Beschlagnahmen die Polizeiressourcen am Limit arbeiten. In den großen Städten Österreichs sind die Abteilungen der „Datensicherung“ mit Aufträgen ausgelastet, da der Anfall an beschlagnahmten PCs auch bei anderen Fällen (Betrug, Finanzdelikte oder Amtsmissbrauch) entsprechend hoch ist. Wird ein PC dann „gespiegelt“ und analysiert, wird nicht nur das Datenmaterial am Rechner gesichtet, sondern auch die Verzeichnisstruktur der Programme. Dadurch wird herausgefunden, ob es – bei Verdacht auf Kinderpornografiebesitz – möglich war, größere Datenmengen mit der Technik FTP weiterzugeben. Das ist von Relevanz, da das österreichische Gesetz darin unterscheidet, ob ein Besitzer von Kinderpornografie mit verbotenen Bildern und Videos auch Handel betreibt, das heißt, diese Daten weitergibt. Besitz und Handel sind wie beim Suchtgiftgesetz unterschiedliche Dinge. Der Strafrahmen erhöht sich dann.

Leistungsschau

2008 stellte die Polizei in Wien 478 Festplatten sicher (2007: 438). 2008 wurden insgesamt über 31.500 Datenträger eingezogen (2007: > 30.000, 2006: etwa 22.000). Anzeigenseitig bedeutet das einen steilen Anstieg. 2008 wurden 369 Anzeigen an die Staatsanwaltschaft vorgelegt (2007: 163, 2006: 89). Der „Meldestelle“, die im Bundesministerium für Inneres beheimatet ist, die der Amtsverschwiegenheit und Informantenverschwiegenheit unterliegt, wurden 2008 insgesamt 5.238 Hinweise zugeschickt. Diese stammen im Regelfall von privaten Internetnutzern, denen Dinge in der weiten Welt des Webs auffallen, die ihnen verdächtig vorkommen. Dabei handelt es sich oftmals um Bilder oder Filme mit kinderpornografischem Inhalt, die zum Großteil via Filesharing-Programme und Newsgroups an Interessierte durchgereicht werden – bis sie in die Hände kommen, die den Händen derer, die sie weiter geben, Handschellen anlegen.

+++

Pressemeldung vom deutschen Bundeskriminalamt Wiesbaden (30. September 2009)

Meldestelle des Wiener Bundeskriminalamts (Teil der Interpol Datenbank)

Marcus J. Oswald (Ressort: Bundeskriminalamt, Kinderpornografie)

Katzenmutter als Betrügerin verurteilt – Phänomen Tierhortung

Posted in Betrug, Strafprozesse by sicherheitwien on 14. September 2009

Kein Fall von Tierhortung, denn Tierparks oder sogenannte Streichelzoos dürfen Tiere zeigen. Im Bild das Kaupizieneräffchen im Tierpark Wels. (Foto: Oswald)

(Wien/Graz, im September 2009) Am Landesgericht Graz wurde am 11. September 2009 eine Frau nach Betrug verurteilt. Es ist eine „Katzenmutter“, die ihre Tierärztin betrogen hat. Es ging um 4.000 Euro offene Rechnungen für Katzen.

Das wäre noch nicht berichtenswert, jedoch: Die Grazerin hat 300 Katzen. 20 schlafen bei ihr im Bett. Jedes dieser Katzenviecher hat einen Namen und die 54-Jährige will sich alle merken. Es ging aber nicht um die Namen Schnurli, Petzi und Bärli 1-27, sondern darum, dass die Frau nur von 600 Euro Arbeitslosenunterstützung lebt. Eindeutig zu wenig Kapital. Allein die Katzenfutterkosten machen 350 Euro pro Woche (!) aus. Die Frau lebt daher auch von Spenden und vom Unterhalt des Exmannes. Das alles geht in riesige Mengen Katzenfutter auf. Und in Tierarztkosten.

Anzeige durch Tierärztin

Die Ärztin zeigte die Frau wegen offener Rechnungen aus dem Jahr 2008 an. Die Staatsanwaltschaft Graz ging davon aus, dass die Frau wusste, dass sie die Rechnungen nicht zahlen konnte und dennoch den Facharzt laufend mit den Pelztieren aufsuchte. Es setzte eine Strafe: Zehn Monate bedingt auf drei Jahre, da eine Schadenswiedergutmachung im Gerichtssaal mit 2.000 Euro sofort erfolgte!

Animal Hoarding (Tierhortung)

Bei diesem Thema geht es nicht um Tierliebe, sondern um Tierhortung. Das ist ein neuer Begriff, der, so wollen es Psychologen, in die Kategorie der Krankheiten etabliert gehört. Immer wieder finden Feuerwehrleute oder Polizisten vor allem in städtischen Wohnungen einen ganzen Zoo an Tieren. 50, 60 Kanarienvögel in einer 60 Quadratmeter-Wohnung im engen Käfig sind keine Seltenheit mehr. Dazu ein paar Nager und Katzen und Hunde. „Tierhortung“ wird als psychische Krankheit gesehen, die über Tierliebe und Tierpflege hinausgeht.

„Tierhorter“ sind Spezialausgaben von Menschen, die mehr mit Tieren reden als mit Menschen. Statt in die Trafik des Herausgebers zu kommen und eine halbe Stunde gesunden Schmäh zu führen, reden sie zu Hause mit dem Pudel oder mit der Riesenschlange.

Tierhorter sind verschuldet, isoliert und genießen Macht über Viecher

Die Wiener Zeitung brachte kürzlich zu diesem Phänomen einen interessanten Artikel. Darin wird ein Psychiater (Siegfried Kasper, MedUni Wien) so zitiert: „Menschen, die sich allein gelassen fühlen, genießen es, wenn zumindest die Tiere von ihnen abhängig sind.“ Tierhorter zeichnet noch etwas aus: Sie sind meist schwer verschuldet, weil die Futtermassen ihre Pension oder ihr Einkommen auffressen. Wie im oben genannten Straffall aus Graz fließt mehr als das Einkommen allein für Tierfutter weg. Echte Tierhorter denken nicht daran, dass sie die Tiere weggeben. Im Gegenteil! Manche beginnen mit Zucht und Verkauf des Nachwuchses – um das Futter für die anderen Tiere zu finanzieren. So entsteht ein kranker Kreislauf. Oder wie es eine Psychotherapeutin (Elisabeth Vykoukal) nennt: Ein Paralleluniversum. Die Isolierung von Menschen wird – ähnlich beim Messie mit Sammeln von Gegenständen – mit dem Sammeln von Tieren kompensiert.

Tierhaltung im Rudel deutet auf psychische Krankheit – Paralleluniversium!

In Wien hat die Tierombudsstelle (TOW) mit solchen Phänomenen Erfahrung. Käfige mit 70 Federviechern in Kleinstwohungungen, Schlangen und Schildkröten in der Badewanne, ein Rudel Katzen in Wohnungen. All das geschah schon. Früher erstattete die Behörde der MA 60 (Veterinäramt) Anzeige. Heute geht man in Wien den milderen Weg und nimmt die Tiere nur ab, ohne in den meisten Fällen Anzeige zu erstatten. Da man das Phänomen „Tierhortung“ kennt und als Krankheit definiert.

Manchmal kann die Tierliebe aber auch in „Betrug“ ausarten. Siehe oben.

Marcus J. Oswald Ressort: Betrug, Strafprozesse)

Asylwerber Gazmen Tunaj, vierfach vorbestraft, nun 4 Jahre Haft wegen Einbrüchen

Posted in Einbruch, Fokus Wien, Gericht by sicherheitwien on 2. September 2009

Gazmen Tunaj ist fotoscheu. Diese Handhaltung hat er sich von Josef Fritzl abgeschaut, mit dem er seit 2008 in der JA Sankt Pölten in Strafhaft gesessen ist. Mit dem Blatt Papier hat er den Fotografen tatsächlich überrumpelt.
(Foto: Oswald/Ruhe und Ordnung/B&G)

(LG Wien, am 2. September 2009) Je tiefer man in das Justizsystem blickt, umso tiefer blickt man in einen Abgrund. Im Fall des heute 45-jährigen Kosovo-Albaners Gazmen Tunaj wundert man sich über einiges: Erstens wundert man sich über die Justizanstalt Sankt Pölten und seinen Direktor Günther Mörwald. Weiß dieser Mann, wofür ihn die Republik bezahlt, oder ist er ein Beamter, der die Verschwiegenheit vor sich herträgt, solange, bis er in Pension geht, damit dann ein anderer die Verschwiegenheit vor sich herträgt? Der Fall Gazmen Tunaj eignet sich hervorragend die Tatenlosigkeit dieses Direktors zu illustrieren.

Die drei Wunder

Was der Sinn des Strafvollzuges ist, müsste Direktor Günther Mörwald bekannt sein. Das Strafvollzugsgesetz ist umfassend, er hält es Journalisten immer wieder unter die Nase, Angehörigen und Neugierigen. Doch wie hält er es damit? Ist die Kernaufgabe des Strafvollzugs, Inhaftierte während des Strafvollzugs fit für die Freiheit zu machen? Gazmen Tunaj saß bis 6. Februar 2009 in Sankt Pölten in der Haft. Er erhielt 15 Monate nach Suchtgiftmissbrauch und Autoeinbruch, dazu wurde eine alte, seiner insgesamt vier Vorstrafen „aufgemacht“. Er saß in Summe 21 Monate ab, davon nach dem Urteil in Wien mehr als zwei Drittel in Sankt Pölten. Er war, wenn man so will, gut ein Jahre Haftgenosse von Josef Fritzl, der erst am 29. April 2008 in die Justizanstalt Sankt Pölten dazustieß. Gazmen Tunaj wurde in Haft monatelang substituiert, weil er seit 2004 wegen Heroinmissbrauch substituiert ist. Nun saß er 21 Monate in Haft, davon fast 15 Monate in Sankt Pölten. In diesen Monaten wäre es die Pflicht der Justizanstalt Sankt Pölten gewesen, Gazmen Tunaj „clean“ zu machen. Man machte es nicht. Nach der Enthaftung kam er in Sankt Pölten in Schub.

Was ist der Sinn der Schubhaft, und damit kommt man zum zweiten, wunden Punkt des Behördenversagens in diesem Fall. Schubhaft dient dazu, rasch eine Abschiebung in die Heimat oder in ein Drittland zu organisieren. Im „Schub“ aß Gazmen Tunaj im Februar 2009 aus Protest 15 Tage nichts und er presste sich damit frei. Er wurde, man wundert sich, aus der Schubhaft entlassen. Er ließ sich wieder bei seiner Freundin nieder.

Nun, das dritte Wunder: In der gegenwärtigen Singlegesellschaft Wiens leben viele allein, einsam, ohne Anschluss. Doch Häftlinge haben offenbar immer Freundinnen und Unterschlupf. Tunaj lebte ab Mitte Februar 2009 (6. Februar entlassen, plus 15 Tage Hungerstreik, dann wieder entlassen) in der Gatterholzgasse im 12. Wiener Bezirk. Er war nun formal kein „Asylwerber“ mehr, sondern, wie es Richter Gneist einmal treffend formuliert: „Illegaler“. Was danach geschah, was er danach machte, kann oder will er heute nicht mehr aufklären. Klar ist nur, dass er am 14. April 2009 wieder verhaftet wurde und seither wieder in U-Haft sitzt. Heute, 2. September 2009, setzte es seine fünfte Vorstrafe. Diesmal vier glatte Jahre und unbedingte Haft für diverse Autoeinbrüche und Diebstähle. Er macht wiederum Suchtgiftabhängigkeit geltend, Wirrheit im Kopf, Druck von einem Rumänen, bei dem er in nur zwei Monaten 2.000 Euro Suchtgiftschulden gehabt haben will. Doch so klar ist das alles nicht.

Kurios ist gleich der Beginn: Daher muss man sich gleich einmal dem Anwalt Werner Jahnel widmen. Der Anwalt macht sich am Gang bemerkbar: „Keine Fotos“, sagt er. Darauf entspannt sich ein zarter Disput: „Wissen Sie, Sie sind nur ein Zivilist. Sie sind einmal im halben Jahr am Strafgericht. Sie sind nur Pflichtverteidiger. Mit Euch Anwälten ist es immer das gleiche. Immer fest Täterschutz betreiben und Phrasen dreschen. Dabei kennen Sie Ihren Mandanten als Pflichtverteidiger gar nicht. Ihr Mandant hat hier gar keine Rechte mehr: Er ist nach 28 Einbrüchen angeklagt. Haben Sie das etwa vergessen? Sie sollten es nicht übertreiben.“ Ein Zuhörer, Parkgaragenbesitzer, der einer von 28 Geschädigten ist, springt bei: „Eine Frechheit ist das.“

Anwalt Werner Jahnel ist der Typ Anwalt, der „auch Strafrecht“ macht. Solche messen das Strafrecht, das als „schwerers Recht“ gilt, mit den Feinunzen des Zivilrechts, das als „leichtes Recht“ gilt. Solche Anwälte, die alle heiligen Zeiten Strafrecht machen, sehen jeden Angeklagten als kleinen Verkehrssünder. „Zivilisten“ machen zwei Mal im Jahr ihre Pflichtübung in Strafrecht für die Pensionskassa und damit die Rechtsanwaltskammer hinterher sagen kann, dass jeder Angeklagte in Österreich einen Anwalt hat. Was diese Anwälte dann im Gericht für einen Stiefel zusammen reden, dringt nie an die Öffentlichkeit. Dieser Anwalt wird später im Prozess über den „Kosovo-Krieg“ reden wollen und das Gericht überzeugen wollen, dass sein Mandant traumatisiert ist. Der Richter, der wirklich zwei Mal pro Woche (!) Strafrecht macht (meist vier Verhandlungen an einem Tag) meint nicht recht zu hören, lässt aber aus Höflichkeit gewähren.

Werner Jahnel: Jeder Pflichtverteidiger sieht einen Schwerkriminellen als Kirschendieb und meint damit bei erfahrenen Richtern punkten zu können. Entsprechend gehen die Verfahren aus. (Foto: Marcus J. Oswald)

Ein echter, abgebrühter, erfahrener Strafverteidiger würde das nie machen: Bei Adam und Eva anfangen. Die Zivilisten gehen immer wieder mit der Umständlichkeit und weitschweifigen Denklogik des Zivilrechts an Strafrechtsmaterien heran, was man an ihren endlosen Schlußplädoyers erkennt. „Zivilisten“ reden oft 15 Minuten. Ein guter, prägnanter Strafverteidiger kommt mit vier Minuten aus und hat alles Wesentliche erkannt. Manchmal würde man armen Schluckern wünschen, dass sie ihre Pflichtverteidiger hinauswerfen und sich selbst verteidigen. Ein gestörtes Verhältnis haben „Zivilisten“ mit der Öffentlichkeit. Sie sind es nicht gewöhnt, dass man ihnen bei der Arbeit zu und auf die Finger schaut. Sie bewegen sich nur, gekleidet als feine Pinkel von Scheitel bis Sohle in Armani in den feinen Zirkeln des Handelsgerichts oder beim Bezirksgericht oder sitzen gar nur hinter dem Schreibtisch und machen Vertragsrecht.

„Zivilisten“ sind auch nicht gewöhnt, dass sie fotografiert werden oder in der Zeitung stehen. „Meinen Namen nicht nennen“, hört man oft, wenn ein „Zivilist“ beim Strafgericht tätig war. Offenbar ist es schlechte Werbung für die Kanzlei, wenn ein Anwalt auch einmal einen Räuber vertritt. Zwischen echten Strafrechtlern und Zivilisten herrscht Zuneigung wie unter Stiefgeschwistern. Denn Strafrecht ist die unterste Schublade des Rechts. Aber weil es so „tief“ liegt, im Staub der Gesellschaft, interessiert es die Leute. Wer Strafrecht macht, wird am Ende ein Held oder Volksheld. Aber er muss zuerst Jahre durch den Dreck waten und viel Grausamkeit hören. Friis wird einmal ein Held, Tomanek ist schon Viersterneanwalt, er ließ viele Haare, Mayer ist „bekannt zwischen Wien und Bukarest“, er hat seine Haare noch (weil er nicht raucht). Der alte Philipp ist ein grantiger Fünfsterneanwalt, sein Sohn hat erst zwei Sterne, aber schon einen Porsche Carrera und die Kanzlei am Wiener Graben. Diese Leute stehen täglich in der Öffentlichkeit und arbeiten mit ihr. Sterne muss man sich erarbeiten. Als Star wird man nicht geboren. [Auch „Blaulicht und Graulicht“ macht Stars.]

Der anwesende Anwalt Werner Jahnel verlegt sich aufs Raunzen. Er glaubt, er ist am Bezirksgericht und verhandelt eine Nachbarschaftsstreitigkeit. Er nörgelt über ein Foto, redet platte Dinge im Gerichtssaal und kann außerhalb nicht damit umgehen, dass es ein berechtigtes Interesse ist, den Angeklagten, der kein harmloser Kirschdieb oder Verkehrssünder ist, sondern ein substituierter Schwerkrimineller, bildlich festzuhalten. (Auch wenn es glatt misslingt, weil der von Josef Fritzl gelernt hat, womit nicht zu rechnen war.)

Nannte keine Namen, welcher Rumäne ihn zu Autoeinbrüchen anstiftete, legte aber großen Wert auf Anonymität.
Im Dunkeln lässt sichs eben gut Munkeln. Gestaltete auch seine Verhandlung als Wunschkonzert: Gazmen Tunaj. Resultat: Vier Jahre Haft. (Foto: Oswald/B&G)

Der Angeklagte macht aus seinem Prozess ein Wunschkonzert. Die Staatsanwaltschaft legt ihm ein dickes Paket an Taten vor. Es beginnt bei Fahrraddiebstahl (Citybikes um 200 Euro). Die Räder hat er für seine Diebstouren benötigt. Beim letzten Diebstahl wurde er festgenommen (14. April 2009). Daneben geht es um eine Liste von Autoeinbrüchen rund um den Karlsplatz. Insgesamt werden ihm zu Beginn 24 Einbrüche, drei Versuche und ein nachgewiesener Raddiebstahl vorgehalten. Bei den schweren Autodiebstählen nach seinem Modus Operandi wurde die Tatbeteiligung jeweils so errechnet: Sein Handy wurde analysiert und festgestellt, wo er sich aufgehalten hat. Das Paket an Autoeinbrüchen umfasst daher zu Beginn 27 Autoeinbrüche. Dann beginnt der Angeklagte sein Wunschkonzert: Auf Geheiß des Anwalts „geständig“, aber: „Ich gebe nur das zu, wo Navis gestohlen wurden.“

„Nur Navis“

Er will es nicht gewesen sein, wo ein Laptop aus dem Auto gestohlen wurde oder Digitalkameras. „Nur Navis!“ Das ist interessant und in der Junkiszene gänzlich neu. Navis kosten 250 bis 300 Euro. Laptops bis zu 1.000 Euro. Digitalkameras liegen dazwischen. Dem Angeklagten hat vermutlich jemand am Haftraum eingeredet, dass er sich nur auf ein Produkt festlegen soll, da das die Haft kürzer macht. So geschieht es dann auch. Sein Anwalt sagt zu Beginn: „Er bekennt sich großteils schuldig. Nämlich zu den Navis. Nicht zu den Einbrüchen in Tiefgaragen.“ Und: „Er ist Teil einer Organisation, die er nicht kennt“. Und: „Die Anklage ist nicht substantiiert. Mein Mandant hat das nicht allein gemacht.“ Noch Wünsche? Was für eine Linie der Verteidigung. Zivilanwälte meinen immer, dass sie vor dem Zivilrichter stehen, wo man sich es ausschnapst. In Wahrheit ist das Ermittlungsverfahren im Vorfeld des Strafprozesses schwergewichtig. In keiner Zeile steht in Polizeiprotokollen, dass er das nicht allein gemacht hat. Da er keinen anderen nennt, war er es wohl auch allein. Sicher gab es einen „Auftraggeber“ (der Rumäne), aber die Durchführung machte er allein. Der Anwalt spielt auf „großen Unbekannten“, was Strafrichter am LG Wien immer besonders heiß lieben. Solche Exzesse kippen in der Regel ins genaue Gegenteil: Das Geständnis löst sich auf und wird wertlos. Damit sterben die Milderungsgründe. Zivilanwälte verstehen diese Nuance nie: Sie meinen in Schlußplädoyers immer, dass die Formel „ich gestehe“, schon ein Geständnis ist. Das Geständnis reduziert sich in diesem Fall auf ein Drittel der Vorwürfe, die am Ende „halten“. Alles andere streitet der Angeklagte einfach ab.

Spielplatzkamerad aus Rumänien

Gazmen Tunaj wurde am 6. Februar 2009 aus der Strafhaft (21 Monate) entlassen und in St. Pölten in Schubhaft übernommen. Dort wußte er sich durch Einsatz zu befreien: Er verweigerte Nahrung. Nach 15 Tagen war er frei und wieder in Wien. Was dann war, „weiß ich heute nicht mehr“, so der Einbrecher zum Richter. Er laviert und fantasiert herum. Zuerst sagt er, er habe einen Monat „nur am Spielplatz“ mit seinem vierjährigen Kind gesessen. Einen Monat? Wer sich an den 16. März 2009 erinnern kann (Start des Fritzl-Prozesses), weiß wie arschkalt es in diesen Tagen war. Alle trugen Mäntel, Schals und Hauben. Man musste bei guter Gesundheit sein, um das nasskalte Wetter gut zu überstehen. Doch der kränkliche Gazmen Tunaj, der soeben 15 Tage „im Hungerstreik“ war, saß einen Monat am Spielplatz, will er Richter Christian Gneist weiß machen. Er muss ein vorbildhafter Vater gewesen sein. Dann stellt sich B&G die Anschlussfrage: Wo ist seine Freundin und das Kind am Prozesstag 2. September 2009? B&G ist der einzige Zuhörer (neben einem Privatbeteiligten) im Saal 202. Von Freundin und Kind im Publikum ist nichts zu sehen, obwohl es um seinen Kopf geht. Klare Antwort: Offenbar regiert Freundin und Kind nur in der kranken Fantasie des Angeklagten, wie so oft bei Junkis, die sich Beziehungen und Partnerschaften zusammen reimen, die es gar nicht gibt. Und noch was tat der soeben Haftentlassene von Februar bis April 2009: Einmal im Monat zum Arzt (also zwei Mal, denn zwei Monate war er in Freiheit), ein Mal in der Woche zur Apotheke, um das Substitol zu holen. Sonst tat er eigentlich nichts, lautet sein „Geständnis“. Ja und dann traf er den ominösen „Rumänen“. Am Spielplatz.

Der „Rumäne“, dessen Namen er weder nennt noch zu kennen vorgibt, habe ihm, dem Substuierten, gleich einmal Kokain und diverse einschlägige Tabletten angeboten. Er griff zu. Nun nahm er also auch Drogen. „Ich habe Schlangen gesehen, war bummzua“, so zum Richter. Diesen beeindruckt das nicht, denn der hört solche Märchen zwei Mal pro Woche zu den Verhandlungstagen. Zum Wesentlichen will und will der Angeklagte wenig sagen. Die Autoeinbrüche. Das Verfahren kann nicht klären, ob er alleine vorgegangen ist, „Teil einer größeren Organisation“ (sein Anwalt) ist, oder der rumänische Dealer sein Anstifter oder Helfer war. Bei diesem will er 2.000 Euro Schulden angehäuft haben. „Wie geht denn das in so kurzer Zeit? Wenn Sie einen Monat nur am Spielplatz sitzen?“ Der Rumäne war offenbar hilfsbereit: Er hat ihm auch ein Fahrrad zur Verfügung gestellt. Ein gestohlenes. Später wird es in Junkies Erzählungen „jedes Mal ein anderes“. Jetzt weiß man als gelernter Wiener, wo die vielen Fahrräder, die abgezwickt werden, hinkommen. [Dem Herausgeber, der in diesem Punkt aber nicht Racheengel spielen wird, wurden seit 1997 in Summe sechs Fahrräder gestohlen.]

Modus – Kerbspuren und Spezialschrauben

Gazmen Tunaj meint, das Strafgericht ist ein Bazar. Er sagt auf die Frage des Richters: „Wieviele Navis haben Sie nun gestohlen?“ „Sechs. Vielleicht sieben.“ Das kommt hin. 300 Euro mal sieben macht 2.100 Euro. Das wären die Drogenschulden. Es wurde gut am Haftraum ausgerechnet. Da es zu allen 27 Autoeinbrüchen keine Kamerabilder oder Zeugen gibt, taktiert der Angeklagte und legt sich ein exakt berechnetes Muster zurecht: 2.000 Euro Schulden, sieben Navis. Mehr wird nicht zugegeben. So sei es. Und so werden von Richter Gneist dem Angeklagten in mühsamer Kleinarbeit alle Einbrüche mit Polizeilichtbildern vorgelegt und er darf artig „ja, ist meiner“ oder „nein, ist nicht meiner“ sagen. Alle Einbrüche die mit dem Modus „Kerbspuren“ und Öffnen des „Fensters mit einer (dem Publikum nicht näher genannten) Spezialschraube“ werden ihm zugeschrieben. Er bestreitet, Scheiben eingeschlagen zu haben. Richterfrage: „Welche Scheibe haben Sie meist genommen?“ Angeklagter: „Rechts vorne.“ In der Tat wurde bei allen 27 Einbrüchen in Autos – mit einer Ausnahme – immer die Scheibe rechts vorne bevorzugt. Manchmal wurde ein Autoradio gestohlen, dann ein Laptop, eine Digitalkamera, eine Videokamera, ein Koffer und anderes. Das will er alles nicht gewesen sein. „Haben Sie Führerscheine genommen?“ „Nein, was soll ich damit?“ „Naja, damit kann man einiges machen“, so der Richter. „Haben Sie Sparbücher genommen?“ „Nein.“ Seine Bezirke waren der 6., 7. und 14. Bezirk. In seinem eigenen Wohnbezirk (12.) will er nicht zugeschlagen haben.

Psychiater – Angeklagter junkt

Gutachter Pakesch vom AKH Wien untersuchte den Einbrecher. Er sagt, dass eine Polytoxe Abhängigkeit vorliegt. Seit 2004 ist er auf „Heroin“ substituiert. Interessanterweise wurde er ein Jahr später Vater. Damals wurde er vom Verein „Dialog“ betreut (auf gerichtliche Weisung). Bei der Festnahme am 14. April 2009 wurden Koks, Hasch und Morphium im Harn gefunden. Jedoch nicht so viel, dass er gar eine „Psychose“ hätte oder dispositionsunfähig wäre. Junkies reden sich immer auf Drogenmissbrauch hinaus, um Zurechnungsunfähigkeit zu erreichen. Diese Pläne gehen selten auf. Der kosovarische Asylwerber ist vom Gutachter schuldfähig eingestuft, auch wenn die „Hemmschwelle abgesenkt und die Kritikfähigkeit eingeschränkt“ war. Eine Pointe kann sich der Gutachter nicht verkneifen. Bei Gutachtergesprächen gab Gazmen Tunaj an, gar nichts von Einbrüchen zu wissen. Später, bei der Haftrichtervernehmung, sagte er etwas von einigen. Heute, am Gerichtstag (2. September 2009) sagt er exakt „sieben Einbrüche“. Wie weit durch die Drogen die Erinnerung getrübt sei, sei nicht zu sagen, so Georg Pakesch. „Aber seine Erinnerung ist sehr spezifisch.“ Eingedeutscht: Der Angeklagte richtet sich die Wahrheit, wie er sie braucht und günstig findet. Wahrheit im Strafprozess ist auch: Der Angeklagte darf lügen. Nur Zeugen nicht. Die gibt es in diesem Verfahren nicht.

Die beiden Zeugen von der Polizei werden nicht gehört, sie nahmen nur die Festnahmeprotokolle auf. Der Tiefgaragenbesitzer wird auch nicht gehört, da der fantastische Angeklagte sagt, dass „er vor Tiefgaragen Angst“ hat und dort keine Einbrüche macht. Klar, der 45-Jährige fürchtet sich vor der Dunkelheit. Ursprünglich waren 28 Privatbeteiligte geladen. Einige sind auch da, gehen aber wieder. Einer hält durch. Er macht 250 Euro für das Navi und 500 Euro für nichtersetzten Versicherungsschaden geltend. Der Angeklagte akzeptiert nur das Navi. Ein anderer, ein Opernsänger, dessen Auto aufgebrochen wurde, machte schriftlich Schaden geltend: 199 Euro für das Navi. Das wird anerkannt, ist aber beides uneinbringlich.

Der Illegale aus dem Kosovo

Die Staatsanwältin modifiziert ihre Anklage geringfügig und sieht in sechs Autoeinbrüchen den Angeklagten klar überführt. Sie entschuldigt, dass im Ermittlungsverfahren ihm zu viel zugeschrieben wurde. Er sei aber nur zu diesen Fakten zu verurteilen, die er begangen hat. Sie kritisiert, dass er keine konkreten Angaben macht und Namen der Hintermänner und Abnehmer der Geräte nicht nennt. Zwei Monate nach der Haftentlassung wieder loszulegen erfordere klarerweise schuld- und tatangemessene Strafe.

Sein Anwalt Jahnel hält ein weitschweifiges Schlussplädoyer. Er fängt bei Adam und Eva an. Sechs Jahre lebte der Einbrecher in Deutschland, sechs Jahre in Österreich (davon zwei im Gefängnis, was er nicht sagt). Matura habe er im Kosovo gemacht. Er kann gut deutsch, „sodass man hier nicht einmal einen Dolmetsch braucht.“ (Was auch kein Problem wäre, es gibt viele Dolmetscher, Anm. B&G). Ferner: „Er ist illegal da, nicht als Asylant. Warum er überhaupt da ist, ist ein Politikum und das darf hier gar nicht erörtert werden.“ (Weil der Kosovo-Krieg nicht Thema der Autoeinbrüche ist, Anm. B&G). Dann will der Anwalt noch einmal verwirren: „Er kennt die Bezirke in Wien gar nicht und kann daher nicht genau sagen, in welchen Bezirken er eingebrochen hat. Er kann nur vage Angaben machen.“ Er sagt auch: „Es war nur Beschaffungskriminalität.“ (Interessant immer wieder, dass in mancher Anwälteaugen Beschaffungskriminalität weniger deviant sei als gewöhnliche Kriminalität.) Und dann der I-Tupf jedes Pflichtverteidigers, der in einem Einbrecherjunki einen harmlosen Verkehrssünder oder Kirschendieb sieht: „Mit einer Verurteilung ist niemandem geholfen.“ (Der Schwachsinnssatz musste ja fallen, Anm. B&G).

4 Jahre Haft

Obwohl mit einer Verurteilung „niemandem geholfen ist“ (Pflichtverteidiger Jahnel), wird verurteilt. 4 Jahre Haft unbedingt. Der Asylwerber mit vier Vorstrafen, davon zwei einschlägig, ist in diesem Schöffenverfahren im Strafrahmen von 1-15 Jahre angeklagt gewesen. „Damit bewegt sich das Urteil im unteren Drittel“, so Richter Christian Gneist. Er wird nach sieben Einbrüchen in Autos nach den §§ 127, 128, 129 Z. 1 und 130 4. Fall 2. Strafsatz verurteilt. Er sitzt nun bis 14. April 2013. Danach gehts in Schubhaft und vielleicht gibts wieder Hungerstreik. Was weiß man. „Von der Anklageschrift ist nicht viel übriggeblieben“, so der Richter, aber: „Sieben Fakten in zwei Monaten und das sofort nach einer Haftentlassung ist erschwerend.“ Der § 39 StGB (Strafverschärfung bei Rückfall) wird trotzdem nicht angewendet. Der Täter ist überführt, und zwar durch die Handykoordinaten. Er war bei allen überführten Taten näher als 500 Meter zum Tatort. „Sie waren in Haft wegen der selben Geschichte – Suchtgift und Autoeinbruch“ und „haben vier Vorstrafen“. Das Geständnis war nur ein „faktisches Geständnis, aber kein reumütiges.“ Drei Tage Bedenkzeit.

Fazit: Keiner der Geschädigten bekommt ein Geld. Einer will eine Pfändung betreiben, doch das ist sinnlos, da 2013 wohl wirklich die Abschiebung erfolgt. Und ob es sinnvoll ist, im Kosovo zu pfänden, ist fraglich. Auch interessant: Von den 27 Autoeinbrüchen sind nur sechs dem Verurteilten zugeschrieben. Die 21 anderen „gehören“ anderen. Diese sind noch auszuforschen. Das ist Aufgabe der Polizei.

Marcus J. Oswald (Ressort: Einbruch, Fokus Wien, Gericht, Landesgericht Wien) – 2. September 2009, Saal 202, 9 Uhr 05 – 10 Uhr 40