Ruhe und Ordnung – Das Sicherheitsmagazin

Razvan Stoicescu im Barbara Mucha Verlag – Zwei Jahre Zusatzhaft

Posted in Einbruch, Fokus Wien, Gericht, Landesgericht Wien by sicherheitwien on 13. Oktober 2009

Am 15. Februar 2009 wurde der Barbara Mucha Verlag Opfer von drei rumänischen Einbrechern.
(Foto: diemucha.at)

(Wien, im Oktober 2009) Jener rumänische Einbrecher, der bereits ein Mal in Österreich wegen Einbruchs in Haft saß (22 Monate), damals vom Bundespräsidenten nach acht Monaten begnadigt und vorzeitig entlassen wurde, derzeit aktuell acht Monate für einen neuen Wohnungseinbruch (am 20. März 2009) in Wiener Haft sitzt, bekommt für einen massiven Einbruch im Barbara Mucha Verlag am 15. Februar 2009 in der Mariahilferstraße 89 eine weitere Zusatzstrafe von zwei Jahren unbedingtes Gefängnis. Er war einer von drei Tätern und ist „geständig“. Seine beiden rumänischen Komplizen sind noch flüchtig. Allein der Sachschaden an der Eingansgtür zum Verlag betrug 21.000 Euro (Tischlerei-Gutachten). Die Beute betrug weitere 30.000 Euro, darunter zwei schwere Handtresore (je 30 Kilo) mit Bargeld und Goldmünzen sowie zwei Luxushandies (4.500 Euro und 7.000 Euro) – alles bis heute spurlos verschwunden.

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In Anlehnung an Matthäus 16, 26: Was hülfe es dem Leser, wenn man ein Foto von einem Serieneinbrecher brächte, wenn sich sein Gesicht in den kommenden 39 Monaten, die er abzusitzen hat, wieder verändert? Was sich nicht verändert, ist sein Name: Razvan Stoicescu. Doch auch die Namensnennung macht keinen Sinn. Es gibt Millionen von Rumänen und dieser eine wird sich nach seiner Haft nicht in Österreich niederlassen.

Einer von vielen

Stoicescu ist ein Allerweltstyp, etwa 35 Jahre alt, schlank, dunkle Haare, glatt rasiert, in Jeans und dunklem Pulli. 300 solche Leute gibt es im Gerichtsgefängnis JA Wien-Josefstadt. Es ist nicht Aufgabe dieses Journals, alle mit Foto bekannt zu machen. Denn sie bekommen eine minimale Haft und tauchen wieder ab. 300 neue Rumänen rücken in fünf Jahren nach, die man wieder bildlich bekannt machen müsste. Damit künftige Österreicher eine Ahnung haben, welchen Lebensweg der eine oder andere einschlägt. Doch dieses Prinzip der Berichterstattung muss scheitern, wie die Kraft der medialen Kriminalberichterstattung allgemein scheitern muss, denn die Kraft der Medien ist zu klein.

Dieser Einbrecher denkt sich überhaupt nichts dabei, Geschäfte an Wiener Einkaufsstraßen auszuräumen. Im ganzen knapp dreißigminütigen Strafprozess sagt er kein Wort, dass er den Unterschied zwischen fremdem und eigenem Besitz versteht. Seine Philosophie ist, dass fremdes Eigentum sein Eigentum werden solle. Und das möglichst bald. Dazu ist er nie allein unterwegs. Interessanterweise gibt er an, dass er drei Kinder hat. Diese sind aber in Rumänien. Man hat erwartet, dass er standardgemäß dies angibt: Großmutter starb, Vater wird politisch verfolgt, Frau braucht eine lebenswichtige Operation. Er sagt nur: „Ein Kind braucht eine lebensnotwendige Operation.“ Welches Krankenhaus, wüsste man gerne. Aber es wäre Verschwendung von Atem.

Einmal begnadigt

2008 wurde Razvan Stoicescu in Österreich das erste Mal aktiv. Der damalige Einbruch hatte eine stolze Beute, wurde aber nicht als gewerbsmäßig eingestuft, da es nur einer blieb. Es gab am Landesgericht Wien 22 Monate Haft, die zu Weihnachten 2008 mit einer Begnadigung durch Bundespräsidenten Heinz Fischer endete. Er ging über Weihnachten nach Italien, wo sich viele Rumänen aufhalten. Dann hatte er wieder die Idee, Österreich zu besuchen. Vor Richter Stefan Erdei sagt er, wohl nicht ganz wahr und unwahr: „Ich kam aus Italien nach Österreich, um einen Freund zu besuchen.“ Er kam, will er sagen, privat, ohne Auftrag, wurde nicht von einer Mafiaorganisation „geschickt“. Dann wurde er nach einem singulären Wohnungseinbruch am 20. März 2009 erneut festgenommen und am 20. April 2009 am LG Wels zu einer hohen Haft verurteilt. Acht Monate plus Widerruf der kürzlich vorzeitigen Entlassung (14 Monate), die er soeben absitzt. In der JA Wels gestand er dann im Juli 2009 nach erdrückender Beweislast durch DNA Spuren auf Werkzeugen und am Wiener Tatort im Mucha Verlag, den Einbruch in der Wiener Verlagsgesellschaft. Dafür erhält er am 13. Oktober 2009 noch einmal 24 Monate Zusatzhaft. Bei einer Strafandrohung von 0,5 Jahre bis 5 Jahre „liegt das im unteren Bereich“, so der Richter in seiner Begründung. Mildernd ist, dass er die beiden Komplizen genannt hat, die jedoch über alle Berge sind.

„Habe Schulden bei Zigeunern“ (sagt der Zigeuner)

Das Geständnis, so weit es vorgetragen wird, ist wertlos. Der Einbrecher sagt nur, dass er im Verlag Mucha mit dabei war. Die Freunderln hätten das Objekt ausgewählt. Was gestohlen wurde, dazu schweigt er dann schon wieder. Er habe nicht gesehen, was eingepackt wurde, hatte nur untergeordnete Rollen. Fast möchte man in den Ton der „Kronen Zeitung“-Leserbriefschreiber verfallen. Der Richter macht es anderes, er bleibt still, spricht ganz leise, um seine Stimmbänder zu schonen: „Warum haben Sie mitgemacht?“ „Ich bekam 500 Euro dafür.“ „Wofür brauchten Sie das Geld?“ „Ich habe 5.000 Euro Schulden bei Zigeunern.“ Richter Erdei, zurückhaltend: „Bei Ihnen wurde nur ein kleiner Schraubenschlüssel gefunden? Wie haben Sie damit einen Eisensafe geöffnet? Wie haben Sie das gemacht? Das ist ja nicht so einfach?“ Angeklagter: „Zwei andere hatten größere Schraubenschlüssel.“ Richter: „Wie ist die Beute abtransportiert worden?“ „Mit dem Taxi.“ Richter: „Waren Sie da noch dabei?“ „Mit dem Taxi bin ich nicht mehr mitgefahren“, spielt der Einbrecher seine Rolle herunter. Etwas später sagt er: „Wir fuhren mit dem Taxi weg.“ Er weiß es halt nicht mehr so genau, der Arme. Im Trubel der möglicherweise noch unentdeckten Einbrüche von seiner Hand kann im Kopf schon etwas durcheinander geraten.

Silberbestecke, Kerzenständer

Der Richter, weiter defensiv: „Was wurde gestohlen?“ Angeklagter: „Fünf, sechs Handies.“ Einbrecher macht eine Kunstpause, auf die nichts mehr folgt. Der Richter hilft mit Blick in den Akt nach: „Und zwei Silberbestecke, zwei Kerzenständer, mehr als zehn Handies der Redaktion, auch wertwolle, zwei Handsafes, zwei Taschen.“ Ach ja, dann will der Richter wissen: „Hatten Sie die Taschen schon mitgebracht?“ „Wir haben Sie von dort genommen.“ Richter ergänzt: „Es waren zwei Louis Vuitton – Taschen.“ Und fügt gemächlich hinzu: „Teures Transportmittel.“ Was soll man sich aufregen. Es ist sowieso zwecklos.

Kundenfrust bei Barbara Mucha: Safes weg! (Foto: DieMucha.at)

Und die Safes? Richter: „Was wurde aus den Safes gestohlen?“ „Das habe ich nicht gesehen“, sagt der Einbrecher, der im Trio unterwegs war und nichts gesehen haben will. Richter: „In einem Safe waren 3.000 Euro und Goldmünzen. Im anderen Dokumente.“ Richter: „Haben Sie den Safe vor Ort aufgemacht?“ „Ja.“ Das ist verkürzt, denn etwas später sagt der Einbrecher, dass sie beide Safes im Taxi abtransportiert haben. Das Taxi war vermutlich kein „Taxi“, sondern ein vierter Komplize, denn ein Taxifahrer, bei dem drei Herren mit dicken Taschen und zwei 30 Kilo-Safes einsteigen, muss Wahrnehmungen machen oder beteiligt sein.

Drei Verfahren in zwei Jahren

Die Befragung bleibt kurz. Razvan Stoicescu hat nun in zwei Jahren drei Mal österreichische Landesgerichte beschäftigt. Er kassierte im April 2008 22 Monate, wird entlassen (14 Monate offen). Er kassiert am 20. April 2009 wieder 22 Monate (8 Monate plus Widerruf von 14). Er kassiert nun im Oktober 2009 zusätzliche 24 Monate. Was will man hier über Methoden, Techniken, Können, Hintermänner reden. Das ist ein Mann, der auf Druck alles abgrast, bis es nicht mehr geht.

Der „Informierte Vertreter“ des Barbara Mucha Verlages berichtet kurz und bündig vom Vorfall. Der 35-Jährige arbeitet im Verlag und hat Schadenslisten mit. Allein die Tür wurde massiv zerstört. Der Tischler machte ein Gutachten und eine Reparatur: 21.000 Euro Auslagen. Der Schaden durch den Verlust der Wertgegenstände beläuft sich auf knapp unter 30.000 Euro, sodass im rechtlichen Sinn der „Gesamtschaden“ unter 50.000 Euro bleibt. Dadurch ist die Gesamtanklage bei 0.5 bis 5 Jahre und nicht (beim größeren Coup) bei 1-10 Jahre angezeigt.

Luxushandies

Der Richter frägt einmal nach: „Was sind das für Handies in der Schadensliste um 7.000 und 4.500 Euro?“ Der Mucha-Vertreter erklärt, dass das „Testhandies“ von Luxusherstellern sind, die der Verlag ankauft (naja, wohl manchmal) und dann „unabhängig testet“. Soll sein: „Der Mucha-Verlag kauft von unterschiedlichen Herstellern Elektronikgeräte an und testet sie dann für die Zeitschrift“. (Möglicherweise kauft man die Geräte wirklich an. Aber dazu gibts dann möglicherweise eine 4-c-Werbeseite.) Der Verlagsvertreter bestätigt noch, was in den Tresoren war: Bargeld, ein paar Goldmünzen und viele Verträge und Papiere. Richter: „War das Privatvermögen?“ „Nein, das war Firmeneigentum und Anlagevermögen.“ Die Versicherung ersetzte die Werte, daher verzichtet der Firmenvertreter überraschenderweise sich als Privatbeteiligter anzuschließen.

Im Schlussplädoyer will die Pflichtverteidigerin lustig sein und sagt: „Die haben nicht gewußt, dass so viele wertvolle Gegenstände zu finden sind und haben es vermutlich unter dem Wert verkauft.“ Sei es wie es sei, das ist dann mangelndes kaufmännisches Talent. Zwei Jahre Haft. Der Angeklagte will noch nachdenken, drei Tage und das tut die Staatsanwältin auch. Es wird rechtskräftig werden.

Marcus J. Oswald (Ressort: Einbruch, Fokus Wien, Gericht, Landesgericht Wien) – 13. Oktober 2009, Saal 307, 11 Uhr 20 – 12 Uhr 07

Asylwerber Gazmen Tunaj, vierfach vorbestraft, nun 4 Jahre Haft wegen Einbrüchen

Posted in Einbruch, Fokus Wien, Gericht by sicherheitwien on 2. September 2009

Gazmen Tunaj ist fotoscheu. Diese Handhaltung hat er sich von Josef Fritzl abgeschaut, mit dem er seit 2008 in der JA Sankt Pölten in Strafhaft gesessen ist. Mit dem Blatt Papier hat er den Fotografen tatsächlich überrumpelt.
(Foto: Oswald/Ruhe und Ordnung/B&G)

(LG Wien, am 2. September 2009) Je tiefer man in das Justizsystem blickt, umso tiefer blickt man in einen Abgrund. Im Fall des heute 45-jährigen Kosovo-Albaners Gazmen Tunaj wundert man sich über einiges: Erstens wundert man sich über die Justizanstalt Sankt Pölten und seinen Direktor Günther Mörwald. Weiß dieser Mann, wofür ihn die Republik bezahlt, oder ist er ein Beamter, der die Verschwiegenheit vor sich herträgt, solange, bis er in Pension geht, damit dann ein anderer die Verschwiegenheit vor sich herträgt? Der Fall Gazmen Tunaj eignet sich hervorragend die Tatenlosigkeit dieses Direktors zu illustrieren.

Die drei Wunder

Was der Sinn des Strafvollzuges ist, müsste Direktor Günther Mörwald bekannt sein. Das Strafvollzugsgesetz ist umfassend, er hält es Journalisten immer wieder unter die Nase, Angehörigen und Neugierigen. Doch wie hält er es damit? Ist die Kernaufgabe des Strafvollzugs, Inhaftierte während des Strafvollzugs fit für die Freiheit zu machen? Gazmen Tunaj saß bis 6. Februar 2009 in Sankt Pölten in der Haft. Er erhielt 15 Monate nach Suchtgiftmissbrauch und Autoeinbruch, dazu wurde eine alte, seiner insgesamt vier Vorstrafen „aufgemacht“. Er saß in Summe 21 Monate ab, davon nach dem Urteil in Wien mehr als zwei Drittel in Sankt Pölten. Er war, wenn man so will, gut ein Jahre Haftgenosse von Josef Fritzl, der erst am 29. April 2008 in die Justizanstalt Sankt Pölten dazustieß. Gazmen Tunaj wurde in Haft monatelang substituiert, weil er seit 2004 wegen Heroinmissbrauch substituiert ist. Nun saß er 21 Monate in Haft, davon fast 15 Monate in Sankt Pölten. In diesen Monaten wäre es die Pflicht der Justizanstalt Sankt Pölten gewesen, Gazmen Tunaj „clean“ zu machen. Man machte es nicht. Nach der Enthaftung kam er in Sankt Pölten in Schub.

Was ist der Sinn der Schubhaft, und damit kommt man zum zweiten, wunden Punkt des Behördenversagens in diesem Fall. Schubhaft dient dazu, rasch eine Abschiebung in die Heimat oder in ein Drittland zu organisieren. Im „Schub“ aß Gazmen Tunaj im Februar 2009 aus Protest 15 Tage nichts und er presste sich damit frei. Er wurde, man wundert sich, aus der Schubhaft entlassen. Er ließ sich wieder bei seiner Freundin nieder.

Nun, das dritte Wunder: In der gegenwärtigen Singlegesellschaft Wiens leben viele allein, einsam, ohne Anschluss. Doch Häftlinge haben offenbar immer Freundinnen und Unterschlupf. Tunaj lebte ab Mitte Februar 2009 (6. Februar entlassen, plus 15 Tage Hungerstreik, dann wieder entlassen) in der Gatterholzgasse im 12. Wiener Bezirk. Er war nun formal kein „Asylwerber“ mehr, sondern, wie es Richter Gneist einmal treffend formuliert: „Illegaler“. Was danach geschah, was er danach machte, kann oder will er heute nicht mehr aufklären. Klar ist nur, dass er am 14. April 2009 wieder verhaftet wurde und seither wieder in U-Haft sitzt. Heute, 2. September 2009, setzte es seine fünfte Vorstrafe. Diesmal vier glatte Jahre und unbedingte Haft für diverse Autoeinbrüche und Diebstähle. Er macht wiederum Suchtgiftabhängigkeit geltend, Wirrheit im Kopf, Druck von einem Rumänen, bei dem er in nur zwei Monaten 2.000 Euro Suchtgiftschulden gehabt haben will. Doch so klar ist das alles nicht.

Kurios ist gleich der Beginn: Daher muss man sich gleich einmal dem Anwalt Werner Jahnel widmen. Der Anwalt macht sich am Gang bemerkbar: „Keine Fotos“, sagt er. Darauf entspannt sich ein zarter Disput: „Wissen Sie, Sie sind nur ein Zivilist. Sie sind einmal im halben Jahr am Strafgericht. Sie sind nur Pflichtverteidiger. Mit Euch Anwälten ist es immer das gleiche. Immer fest Täterschutz betreiben und Phrasen dreschen. Dabei kennen Sie Ihren Mandanten als Pflichtverteidiger gar nicht. Ihr Mandant hat hier gar keine Rechte mehr: Er ist nach 28 Einbrüchen angeklagt. Haben Sie das etwa vergessen? Sie sollten es nicht übertreiben.“ Ein Zuhörer, Parkgaragenbesitzer, der einer von 28 Geschädigten ist, springt bei: „Eine Frechheit ist das.“

Anwalt Werner Jahnel ist der Typ Anwalt, der „auch Strafrecht“ macht. Solche messen das Strafrecht, das als „schwerers Recht“ gilt, mit den Feinunzen des Zivilrechts, das als „leichtes Recht“ gilt. Solche Anwälte, die alle heiligen Zeiten Strafrecht machen, sehen jeden Angeklagten als kleinen Verkehrssünder. „Zivilisten“ machen zwei Mal im Jahr ihre Pflichtübung in Strafrecht für die Pensionskassa und damit die Rechtsanwaltskammer hinterher sagen kann, dass jeder Angeklagte in Österreich einen Anwalt hat. Was diese Anwälte dann im Gericht für einen Stiefel zusammen reden, dringt nie an die Öffentlichkeit. Dieser Anwalt wird später im Prozess über den „Kosovo-Krieg“ reden wollen und das Gericht überzeugen wollen, dass sein Mandant traumatisiert ist. Der Richter, der wirklich zwei Mal pro Woche (!) Strafrecht macht (meist vier Verhandlungen an einem Tag) meint nicht recht zu hören, lässt aber aus Höflichkeit gewähren.

Werner Jahnel: Jeder Pflichtverteidiger sieht einen Schwerkriminellen als Kirschendieb und meint damit bei erfahrenen Richtern punkten zu können. Entsprechend gehen die Verfahren aus. (Foto: Marcus J. Oswald)

Ein echter, abgebrühter, erfahrener Strafverteidiger würde das nie machen: Bei Adam und Eva anfangen. Die Zivilisten gehen immer wieder mit der Umständlichkeit und weitschweifigen Denklogik des Zivilrechts an Strafrechtsmaterien heran, was man an ihren endlosen Schlußplädoyers erkennt. „Zivilisten“ reden oft 15 Minuten. Ein guter, prägnanter Strafverteidiger kommt mit vier Minuten aus und hat alles Wesentliche erkannt. Manchmal würde man armen Schluckern wünschen, dass sie ihre Pflichtverteidiger hinauswerfen und sich selbst verteidigen. Ein gestörtes Verhältnis haben „Zivilisten“ mit der Öffentlichkeit. Sie sind es nicht gewöhnt, dass man ihnen bei der Arbeit zu und auf die Finger schaut. Sie bewegen sich nur, gekleidet als feine Pinkel von Scheitel bis Sohle in Armani in den feinen Zirkeln des Handelsgerichts oder beim Bezirksgericht oder sitzen gar nur hinter dem Schreibtisch und machen Vertragsrecht.

„Zivilisten“ sind auch nicht gewöhnt, dass sie fotografiert werden oder in der Zeitung stehen. „Meinen Namen nicht nennen“, hört man oft, wenn ein „Zivilist“ beim Strafgericht tätig war. Offenbar ist es schlechte Werbung für die Kanzlei, wenn ein Anwalt auch einmal einen Räuber vertritt. Zwischen echten Strafrechtlern und Zivilisten herrscht Zuneigung wie unter Stiefgeschwistern. Denn Strafrecht ist die unterste Schublade des Rechts. Aber weil es so „tief“ liegt, im Staub der Gesellschaft, interessiert es die Leute. Wer Strafrecht macht, wird am Ende ein Held oder Volksheld. Aber er muss zuerst Jahre durch den Dreck waten und viel Grausamkeit hören. Friis wird einmal ein Held, Tomanek ist schon Viersterneanwalt, er ließ viele Haare, Mayer ist „bekannt zwischen Wien und Bukarest“, er hat seine Haare noch (weil er nicht raucht). Der alte Philipp ist ein grantiger Fünfsterneanwalt, sein Sohn hat erst zwei Sterne, aber schon einen Porsche Carrera und die Kanzlei am Wiener Graben. Diese Leute stehen täglich in der Öffentlichkeit und arbeiten mit ihr. Sterne muss man sich erarbeiten. Als Star wird man nicht geboren. [Auch „Blaulicht und Graulicht“ macht Stars.]

Der anwesende Anwalt Werner Jahnel verlegt sich aufs Raunzen. Er glaubt, er ist am Bezirksgericht und verhandelt eine Nachbarschaftsstreitigkeit. Er nörgelt über ein Foto, redet platte Dinge im Gerichtssaal und kann außerhalb nicht damit umgehen, dass es ein berechtigtes Interesse ist, den Angeklagten, der kein harmloser Kirschdieb oder Verkehrssünder ist, sondern ein substituierter Schwerkrimineller, bildlich festzuhalten. (Auch wenn es glatt misslingt, weil der von Josef Fritzl gelernt hat, womit nicht zu rechnen war.)

Nannte keine Namen, welcher Rumäne ihn zu Autoeinbrüchen anstiftete, legte aber großen Wert auf Anonymität.
Im Dunkeln lässt sichs eben gut Munkeln. Gestaltete auch seine Verhandlung als Wunschkonzert: Gazmen Tunaj. Resultat: Vier Jahre Haft. (Foto: Oswald/B&G)

Der Angeklagte macht aus seinem Prozess ein Wunschkonzert. Die Staatsanwaltschaft legt ihm ein dickes Paket an Taten vor. Es beginnt bei Fahrraddiebstahl (Citybikes um 200 Euro). Die Räder hat er für seine Diebstouren benötigt. Beim letzten Diebstahl wurde er festgenommen (14. April 2009). Daneben geht es um eine Liste von Autoeinbrüchen rund um den Karlsplatz. Insgesamt werden ihm zu Beginn 24 Einbrüche, drei Versuche und ein nachgewiesener Raddiebstahl vorgehalten. Bei den schweren Autodiebstählen nach seinem Modus Operandi wurde die Tatbeteiligung jeweils so errechnet: Sein Handy wurde analysiert und festgestellt, wo er sich aufgehalten hat. Das Paket an Autoeinbrüchen umfasst daher zu Beginn 27 Autoeinbrüche. Dann beginnt der Angeklagte sein Wunschkonzert: Auf Geheiß des Anwalts „geständig“, aber: „Ich gebe nur das zu, wo Navis gestohlen wurden.“

„Nur Navis“

Er will es nicht gewesen sein, wo ein Laptop aus dem Auto gestohlen wurde oder Digitalkameras. „Nur Navis!“ Das ist interessant und in der Junkiszene gänzlich neu. Navis kosten 250 bis 300 Euro. Laptops bis zu 1.000 Euro. Digitalkameras liegen dazwischen. Dem Angeklagten hat vermutlich jemand am Haftraum eingeredet, dass er sich nur auf ein Produkt festlegen soll, da das die Haft kürzer macht. So geschieht es dann auch. Sein Anwalt sagt zu Beginn: „Er bekennt sich großteils schuldig. Nämlich zu den Navis. Nicht zu den Einbrüchen in Tiefgaragen.“ Und: „Er ist Teil einer Organisation, die er nicht kennt“. Und: „Die Anklage ist nicht substantiiert. Mein Mandant hat das nicht allein gemacht.“ Noch Wünsche? Was für eine Linie der Verteidigung. Zivilanwälte meinen immer, dass sie vor dem Zivilrichter stehen, wo man sich es ausschnapst. In Wahrheit ist das Ermittlungsverfahren im Vorfeld des Strafprozesses schwergewichtig. In keiner Zeile steht in Polizeiprotokollen, dass er das nicht allein gemacht hat. Da er keinen anderen nennt, war er es wohl auch allein. Sicher gab es einen „Auftraggeber“ (der Rumäne), aber die Durchführung machte er allein. Der Anwalt spielt auf „großen Unbekannten“, was Strafrichter am LG Wien immer besonders heiß lieben. Solche Exzesse kippen in der Regel ins genaue Gegenteil: Das Geständnis löst sich auf und wird wertlos. Damit sterben die Milderungsgründe. Zivilanwälte verstehen diese Nuance nie: Sie meinen in Schlußplädoyers immer, dass die Formel „ich gestehe“, schon ein Geständnis ist. Das Geständnis reduziert sich in diesem Fall auf ein Drittel der Vorwürfe, die am Ende „halten“. Alles andere streitet der Angeklagte einfach ab.

Spielplatzkamerad aus Rumänien

Gazmen Tunaj wurde am 6. Februar 2009 aus der Strafhaft (21 Monate) entlassen und in St. Pölten in Schubhaft übernommen. Dort wußte er sich durch Einsatz zu befreien: Er verweigerte Nahrung. Nach 15 Tagen war er frei und wieder in Wien. Was dann war, „weiß ich heute nicht mehr“, so der Einbrecher zum Richter. Er laviert und fantasiert herum. Zuerst sagt er, er habe einen Monat „nur am Spielplatz“ mit seinem vierjährigen Kind gesessen. Einen Monat? Wer sich an den 16. März 2009 erinnern kann (Start des Fritzl-Prozesses), weiß wie arschkalt es in diesen Tagen war. Alle trugen Mäntel, Schals und Hauben. Man musste bei guter Gesundheit sein, um das nasskalte Wetter gut zu überstehen. Doch der kränkliche Gazmen Tunaj, der soeben 15 Tage „im Hungerstreik“ war, saß einen Monat am Spielplatz, will er Richter Christian Gneist weiß machen. Er muss ein vorbildhafter Vater gewesen sein. Dann stellt sich B&G die Anschlussfrage: Wo ist seine Freundin und das Kind am Prozesstag 2. September 2009? B&G ist der einzige Zuhörer (neben einem Privatbeteiligten) im Saal 202. Von Freundin und Kind im Publikum ist nichts zu sehen, obwohl es um seinen Kopf geht. Klare Antwort: Offenbar regiert Freundin und Kind nur in der kranken Fantasie des Angeklagten, wie so oft bei Junkis, die sich Beziehungen und Partnerschaften zusammen reimen, die es gar nicht gibt. Und noch was tat der soeben Haftentlassene von Februar bis April 2009: Einmal im Monat zum Arzt (also zwei Mal, denn zwei Monate war er in Freiheit), ein Mal in der Woche zur Apotheke, um das Substitol zu holen. Sonst tat er eigentlich nichts, lautet sein „Geständnis“. Ja und dann traf er den ominösen „Rumänen“. Am Spielplatz.

Der „Rumäne“, dessen Namen er weder nennt noch zu kennen vorgibt, habe ihm, dem Substuierten, gleich einmal Kokain und diverse einschlägige Tabletten angeboten. Er griff zu. Nun nahm er also auch Drogen. „Ich habe Schlangen gesehen, war bummzua“, so zum Richter. Diesen beeindruckt das nicht, denn der hört solche Märchen zwei Mal pro Woche zu den Verhandlungstagen. Zum Wesentlichen will und will der Angeklagte wenig sagen. Die Autoeinbrüche. Das Verfahren kann nicht klären, ob er alleine vorgegangen ist, „Teil einer größeren Organisation“ (sein Anwalt) ist, oder der rumänische Dealer sein Anstifter oder Helfer war. Bei diesem will er 2.000 Euro Schulden angehäuft haben. „Wie geht denn das in so kurzer Zeit? Wenn Sie einen Monat nur am Spielplatz sitzen?“ Der Rumäne war offenbar hilfsbereit: Er hat ihm auch ein Fahrrad zur Verfügung gestellt. Ein gestohlenes. Später wird es in Junkies Erzählungen „jedes Mal ein anderes“. Jetzt weiß man als gelernter Wiener, wo die vielen Fahrräder, die abgezwickt werden, hinkommen. [Dem Herausgeber, der in diesem Punkt aber nicht Racheengel spielen wird, wurden seit 1997 in Summe sechs Fahrräder gestohlen.]

Modus – Kerbspuren und Spezialschrauben

Gazmen Tunaj meint, das Strafgericht ist ein Bazar. Er sagt auf die Frage des Richters: „Wieviele Navis haben Sie nun gestohlen?“ „Sechs. Vielleicht sieben.“ Das kommt hin. 300 Euro mal sieben macht 2.100 Euro. Das wären die Drogenschulden. Es wurde gut am Haftraum ausgerechnet. Da es zu allen 27 Autoeinbrüchen keine Kamerabilder oder Zeugen gibt, taktiert der Angeklagte und legt sich ein exakt berechnetes Muster zurecht: 2.000 Euro Schulden, sieben Navis. Mehr wird nicht zugegeben. So sei es. Und so werden von Richter Gneist dem Angeklagten in mühsamer Kleinarbeit alle Einbrüche mit Polizeilichtbildern vorgelegt und er darf artig „ja, ist meiner“ oder „nein, ist nicht meiner“ sagen. Alle Einbrüche die mit dem Modus „Kerbspuren“ und Öffnen des „Fensters mit einer (dem Publikum nicht näher genannten) Spezialschraube“ werden ihm zugeschrieben. Er bestreitet, Scheiben eingeschlagen zu haben. Richterfrage: „Welche Scheibe haben Sie meist genommen?“ Angeklagter: „Rechts vorne.“ In der Tat wurde bei allen 27 Einbrüchen in Autos – mit einer Ausnahme – immer die Scheibe rechts vorne bevorzugt. Manchmal wurde ein Autoradio gestohlen, dann ein Laptop, eine Digitalkamera, eine Videokamera, ein Koffer und anderes. Das will er alles nicht gewesen sein. „Haben Sie Führerscheine genommen?“ „Nein, was soll ich damit?“ „Naja, damit kann man einiges machen“, so der Richter. „Haben Sie Sparbücher genommen?“ „Nein.“ Seine Bezirke waren der 6., 7. und 14. Bezirk. In seinem eigenen Wohnbezirk (12.) will er nicht zugeschlagen haben.

Psychiater – Angeklagter junkt

Gutachter Pakesch vom AKH Wien untersuchte den Einbrecher. Er sagt, dass eine Polytoxe Abhängigkeit vorliegt. Seit 2004 ist er auf „Heroin“ substituiert. Interessanterweise wurde er ein Jahr später Vater. Damals wurde er vom Verein „Dialog“ betreut (auf gerichtliche Weisung). Bei der Festnahme am 14. April 2009 wurden Koks, Hasch und Morphium im Harn gefunden. Jedoch nicht so viel, dass er gar eine „Psychose“ hätte oder dispositionsunfähig wäre. Junkies reden sich immer auf Drogenmissbrauch hinaus, um Zurechnungsunfähigkeit zu erreichen. Diese Pläne gehen selten auf. Der kosovarische Asylwerber ist vom Gutachter schuldfähig eingestuft, auch wenn die „Hemmschwelle abgesenkt und die Kritikfähigkeit eingeschränkt“ war. Eine Pointe kann sich der Gutachter nicht verkneifen. Bei Gutachtergesprächen gab Gazmen Tunaj an, gar nichts von Einbrüchen zu wissen. Später, bei der Haftrichtervernehmung, sagte er etwas von einigen. Heute, am Gerichtstag (2. September 2009) sagt er exakt „sieben Einbrüche“. Wie weit durch die Drogen die Erinnerung getrübt sei, sei nicht zu sagen, so Georg Pakesch. „Aber seine Erinnerung ist sehr spezifisch.“ Eingedeutscht: Der Angeklagte richtet sich die Wahrheit, wie er sie braucht und günstig findet. Wahrheit im Strafprozess ist auch: Der Angeklagte darf lügen. Nur Zeugen nicht. Die gibt es in diesem Verfahren nicht.

Die beiden Zeugen von der Polizei werden nicht gehört, sie nahmen nur die Festnahmeprotokolle auf. Der Tiefgaragenbesitzer wird auch nicht gehört, da der fantastische Angeklagte sagt, dass „er vor Tiefgaragen Angst“ hat und dort keine Einbrüche macht. Klar, der 45-Jährige fürchtet sich vor der Dunkelheit. Ursprünglich waren 28 Privatbeteiligte geladen. Einige sind auch da, gehen aber wieder. Einer hält durch. Er macht 250 Euro für das Navi und 500 Euro für nichtersetzten Versicherungsschaden geltend. Der Angeklagte akzeptiert nur das Navi. Ein anderer, ein Opernsänger, dessen Auto aufgebrochen wurde, machte schriftlich Schaden geltend: 199 Euro für das Navi. Das wird anerkannt, ist aber beides uneinbringlich.

Der Illegale aus dem Kosovo

Die Staatsanwältin modifiziert ihre Anklage geringfügig und sieht in sechs Autoeinbrüchen den Angeklagten klar überführt. Sie entschuldigt, dass im Ermittlungsverfahren ihm zu viel zugeschrieben wurde. Er sei aber nur zu diesen Fakten zu verurteilen, die er begangen hat. Sie kritisiert, dass er keine konkreten Angaben macht und Namen der Hintermänner und Abnehmer der Geräte nicht nennt. Zwei Monate nach der Haftentlassung wieder loszulegen erfordere klarerweise schuld- und tatangemessene Strafe.

Sein Anwalt Jahnel hält ein weitschweifiges Schlussplädoyer. Er fängt bei Adam und Eva an. Sechs Jahre lebte der Einbrecher in Deutschland, sechs Jahre in Österreich (davon zwei im Gefängnis, was er nicht sagt). Matura habe er im Kosovo gemacht. Er kann gut deutsch, „sodass man hier nicht einmal einen Dolmetsch braucht.“ (Was auch kein Problem wäre, es gibt viele Dolmetscher, Anm. B&G). Ferner: „Er ist illegal da, nicht als Asylant. Warum er überhaupt da ist, ist ein Politikum und das darf hier gar nicht erörtert werden.“ (Weil der Kosovo-Krieg nicht Thema der Autoeinbrüche ist, Anm. B&G). Dann will der Anwalt noch einmal verwirren: „Er kennt die Bezirke in Wien gar nicht und kann daher nicht genau sagen, in welchen Bezirken er eingebrochen hat. Er kann nur vage Angaben machen.“ Er sagt auch: „Es war nur Beschaffungskriminalität.“ (Interessant immer wieder, dass in mancher Anwälteaugen Beschaffungskriminalität weniger deviant sei als gewöhnliche Kriminalität.) Und dann der I-Tupf jedes Pflichtverteidigers, der in einem Einbrecherjunki einen harmlosen Verkehrssünder oder Kirschendieb sieht: „Mit einer Verurteilung ist niemandem geholfen.“ (Der Schwachsinnssatz musste ja fallen, Anm. B&G).

4 Jahre Haft

Obwohl mit einer Verurteilung „niemandem geholfen ist“ (Pflichtverteidiger Jahnel), wird verurteilt. 4 Jahre Haft unbedingt. Der Asylwerber mit vier Vorstrafen, davon zwei einschlägig, ist in diesem Schöffenverfahren im Strafrahmen von 1-15 Jahre angeklagt gewesen. „Damit bewegt sich das Urteil im unteren Drittel“, so Richter Christian Gneist. Er wird nach sieben Einbrüchen in Autos nach den §§ 127, 128, 129 Z. 1 und 130 4. Fall 2. Strafsatz verurteilt. Er sitzt nun bis 14. April 2013. Danach gehts in Schubhaft und vielleicht gibts wieder Hungerstreik. Was weiß man. „Von der Anklageschrift ist nicht viel übriggeblieben“, so der Richter, aber: „Sieben Fakten in zwei Monaten und das sofort nach einer Haftentlassung ist erschwerend.“ Der § 39 StGB (Strafverschärfung bei Rückfall) wird trotzdem nicht angewendet. Der Täter ist überführt, und zwar durch die Handykoordinaten. Er war bei allen überführten Taten näher als 500 Meter zum Tatort. „Sie waren in Haft wegen der selben Geschichte – Suchtgift und Autoeinbruch“ und „haben vier Vorstrafen“. Das Geständnis war nur ein „faktisches Geständnis, aber kein reumütiges.“ Drei Tage Bedenkzeit.

Fazit: Keiner der Geschädigten bekommt ein Geld. Einer will eine Pfändung betreiben, doch das ist sinnlos, da 2013 wohl wirklich die Abschiebung erfolgt. Und ob es sinnvoll ist, im Kosovo zu pfänden, ist fraglich. Auch interessant: Von den 27 Autoeinbrüchen sind nur sechs dem Verurteilten zugeschrieben. Die 21 anderen „gehören“ anderen. Diese sind noch auszuforschen. Das ist Aufgabe der Polizei.

Marcus J. Oswald (Ressort: Einbruch, Fokus Wien, Gericht, Landesgericht Wien) – 2. September 2009, Saal 202, 9 Uhr 05 – 10 Uhr 40

Wien ist Metropole des Einbruchs

Posted in Einbruch, Fokus Wien by sicherheitwien on 8. Mai 2009

Erst am 5. April 2009 wurden unbekannte Tätergruppen dabei gefilmt, wie sie an Wiener Bahnhöfen Fahrkartenautomaten mit Geißfuß (Gashaxn) und Schraubwerkzeug nächtens öffneten und Fahrscheine und Bargeld stahlen. Die Arbeit erfordert Konzentration. Die Profibande wurde überführt. Der Sachschaden ist beträchtlich.
(Foto: Ü-Kamera)

(Wien, im Mai 2009) Wie man es dreht und wendet, schönreden muss man es nicht: Wien ist die Hauptstadt der Einbruchskriminalität, gefolgt von Graz und Linz. Obwohl die Sommermonate, also die sensiblen Monate Juli und August, erst folgen, ergeben Tagesdeliktsstatistiken kein gutes Bild für die Bundeshauptstadt.

Laut Kronen Zeitung (7. Mai 2009, S. 15), die über solche Tabellen verfügt, fanden allein am 30. Jänner 2009, an einem Tag 974 Eigentumsdelikte statt (davon meist Massendelikte wie Ladendiebstahl, Fahrraddiebstahl und ähnliches, aber immerhin auch rund 40 Wohnungseinbrüche). In Summe fanden an diesem isolierten Tag 1.541 Delikte statt, die den Polizeicomputer fütterten.

Maßnahmen dagegen gibt es nicht. Wer etwa Wohnungseinbruch verhindern will, muss zu Maßnahmen greifen. Zwar ist es verboten, einen Einbrecher zu erschießen, doch Gewalt gegen einen Eindringling anzuwenden, ist nach Maßgabe erlaubt und wird auch empfohlen, da es nicht sinnvoll ist, sich sein Eigentum stehlen zu lassen.

„Sicherheit kann man kaufen“ (Ernst W. Stummer)

Sinnvoll sind auch Sicherheitstüren. Die Förderprogramme des Landes Wien (Zuschuss von 400 Euro pro Eingangstüre, 800 Euro für Flügeltüre) gelten noch immer, vorausgesetzt die Wohnung ist älter als 20 Jahre und man ist Hauptmieter. Das Land Niederösterreich setzte seine Programme bis 2010 fort (gesonderter Artikel auf dieser Seite zu beiden Förderprogrammen) und macht es großzügiger als Wien. Man fördert auch Türen von Eigentumswohnungen und Mietwohnungen neueren Baujahrs und Türen in Eigenheime samt Seitenfenster und Garagenfenster (bis zu 2.000 Euro Zuschuss). „Sicherheit kann man kaufen“, hieß 1995 das selbstgedrehte „Sicherheitsvideo“ des Einbrechers Ernst Walter Stummer, und es stimmt. Sicherheitstüren der Klasse 3 (Aufbrechwiderstand bis zu 5 Minuten gegen Profigerät wie „Ziehfix“) kosten zwischen 3.000 und 6.000 Euro.

Aufklärungsquote 4 Prozent

Schon 2004 sagte ein pensionierter Oberst der Kripo Wien dem Herausgeber dieses Journals, dass die tatsächliche Aufklärungsquote bei Wohnungseinbruch in Wien nur mehr „vier Prozent“ ist. In der Öffentlichkeit wird das gerne auf 10 Prozent hochgespielt, weil vier Prozent sehr mager klingt. Tatsache ist aber: Nach einem Wohnungseinbruch ist das Eigentum in Wien auf immer weg.

Allrounder auf Einbruchsjagd

Tatsache ist auch: Nach der Ernst Strasserschen TEAM 04-Polizeireform wurden Fachgruppen in der Polizei aufgelöst und Allrounder auf Wohnungseinbruch angesetzt. Mit dem erschütternden Ergebnis der Aufklärung. Großflächige Bezirke wurden in einem Kommissariat erfasst, sodass nun zentralisiert und fern vom Schuss etwa das „Kriminalkommissariat West Wattgasse“ für die Wiener Bezirke 15, 16, 17, 18 und 19 zuständig ist.

Tatortbezirke versus Täterbezirke

Polizeiintern wird das als nicht gut bezeichnet, da gerade diese Bezirke klassische „Tatortbezirke“ sind und nicht „Täterbezirke“ (wie der 1. Bezirk). Der Unterschied liegt darin, dass in einem Tatortbezirk grundsätzlich die Polizei immer zwei Schritte hinter dem Täter ist, weil der Täter schon über alle Berge ist. Ist das zentrale Kommissariat dann noch Kilometer vom Tatort entfernt, ist eine Aufklärung fast hoffnungslos vergeigt.

Versicherer stöhnen

Mittlerweile macht die Versicherungslobby Druck. Die Schadensmeldungen bei der „Generali“ stiegen im ersten Quartal 2009 auf 7,4 Millionen Euro (plus 50% zum Vorjahr, Quelle: Kurier, 8. Mai 2009, S. 17). Lösungen stehen noch aus. Das traute Heim ist immer noch Sammelstelle für Bargeld und alle Wertgegenstände. Daher ist der unwiderbringliche Schaden pro Wohnungseinbruch groß.

Wohnung – Hort für Wertgegenstände

Laut Auskunft bei erfahrenen Kriminalbeamten liegt der Schaden zwischen 20.000 Euro bis oft weit über 50.000 Euro. Die Häufung der geleerten Wohnungen trifft die Haushaltsversicherungen, die sich winden zu zahlen. Einige Assekuranzen gehen bis zum Obersten Gerichtshof, um Judikatur zum Thema zu schaffen (gesonderter Artikel zur Judikatur), ob Gebrauchsgegenstände in Garagen oder Kellerabteilen voll oder mit Abstrichen („Wertminderung“) zu ersetzen sind, um Kosten zu sparen. Oder sie erhöhen nach dem ersten Einbruch die Polizzen. Die Möglichkeit, versteckte Safés in einer Wohnung einzubauen, wird allerorts angeregt, aber noch wenig genutzt. Wertgegenstände wie Schmuck oder Münzen in Banksafés auszulagern, noch weniger.

Polizeigeneral heimgesucht

Am Dienstag, 5. Mai 2009, brachen Einbrecher beim Wiener Landespolizeikommandanten Mag. Peter Mahrer ein. In seiner Wohnung wurden Schmuck, Geschmeide und Geld gestohlen. Wieviel wird nicht bekannt gemacht. Der General ist entsetzt. Und will Maßnahmen setzen. Vor allem der Streifendienst soll systematisch im sensiblen Zeitraum zwischen 23 Uhr und 4 Uhr morgens ausgebaut werden.

Julius Meinl Zentrale heimgesucht

Am Donnerstag, 7. Mai 2009, brachen Schränker in die Firmenzentrale der Julius Meinl AG in Wien-Ottakring in der „Julius Meinl Gasse“ ein und rissen den Bären, wie es fachsprachlich heißt. Die Spezialisten schweißten nach Angaben der Zeitung „Österreich“ (8. Mai 2009, S. 16) den Tresor auf. Obwohl das Gelände sicherheitstechnisch durch Wachdienst und duzende Kameras erfasst ist, gelang das Eindringen und Öffnen des Geldschranks. Es soll ein namhafter Geldbetrag gestohlen worden sein. Man vermutet „Profis“. (Einbrüche fanden davor auch in die ebenfalls gesicherte Villa des Julius Meinl V. und in das Büro des Meinl-Mitarbeiters Karl-Heinz Grasser statt.)

Problemklientel – „Nicht Integrierte“

Kriminologe Christian Grafl weiß, dass die Mehrheit der Einbrecher Asylwerber sind. Daher plädiert er für eine Änderung des Niederlassungsrechts. (Foto: Marcus J. Oswald)

Am Juristentag in der Universität Wien stellte der Wiener Kriminologe Christian Grafl seine Studie (Co-Autorin: Susanne Reindl-Krauskopf) zum Einbruchsverhalten vor und kommt zum Schluss, dass es zwei Typen Kriminelle gibt: Jene die „integriert“ in Österreich leben und jene, die „nicht integriert“ leben.

  • „Integrierte Ausländer“ fallen kaum mit Kriminalität auf, ihre Bedeutung sank zugunsten der Inländer sogar ab.
  • „Nicht integrierte“ Ausländer, solche im Asylstatus, werden aber immer mehr „Problemklientel“.

Daher regt der Wissenschafter eine Reform des Niederlassungsrechts an, die auch den Arbeitsmarkt für Asylwerber offener gestaltet.

Marcus J. Oswald (Ressort: Einbruch, Fokus Wien)

Trafikplünderungen durch Georgier

Posted in Einbruch, Fokus Wien, Gericht, Landesgericht Wien by sicherheitwien on 14. Januar 2005

Doppeltrafikeinbrecher UNIGADZE: Der bullige Mann, 32, gab an, dass er in Georgien die Grundschule absolvierte, danach eine Verteidigerausbildung. Richter Kucera: Welche Art der Verteidigung? Strafverteidigung? - Nein, Selbstverteidigung. (Foto: Marcus J. Oswald)

(LG Wien, im Jänner 2005) Warum plünderten Georgier im Advent 2004 zwei Wiener Trafiken? Gab es im Gastland zu wenig Lesestoff in georgischer Muttersprache? Wurden Sie unfreundlich bedient? Setzten Sie im Lotto groß und gewannen nichts? Der wahre Grund erhellte sich im rasch angesetzten Strafprozess am 13. Jänner 2005 gegen sechs geständnisfreudige Georgier nicht. Die stämmigen Männer saßen mit breiten Schultern drei Stunden auf zwei Anklagebänken wie kleine Buben, denen die Mutter Schimpfe erteilt hatte. Mit gesenktem Haupt und vornübergebeugt. Ohne Blickkontakt zum Richter. Irgendwie scheu, auch wenn die Unschuldsmiene nur gespielt war. Vom Prozess selbst verstanden sie kein Wort. Ein deutsch-georgischer Dolmetscher, rechts vom Richter, der am Nasenrücken die Metallbrille rutschen ließ, mit der er manchmal jonglierte, übersetzte jedes Wort.

Prozesse wie diese haben zu Beginn etwas Gespenstisches, am Ende Einschläferndes. Wenn die Luft im Gerichtssaal dünner wird, beginnen im dritten Spieldrittel, so das Beweisverfahren sich neigt, die Leute zu gähnen. Der ewig gleiche Sermon – Herr Rat fragt etwas, Dolmetsch übersetzt, Angeklagter antwortet georgisch, Dolmetsch übersetzt – bekommt etwas Mandalahaftes. Das wird sich in nächster Zeit nicht ändern. Obwohl die georgische Kriminalität in Österreich statistisch im vergangenen Jahr nachließ, lernen Georgier nach wie vor kein Deutsch, umgekehrt gibt es nur eine Handvoll Österreicher, die Georgisch lernen.

Anklägerin Petra Staribacher erinnerte mich an eine alte Studienbekannte: Diese war nie eine attraktive Frau, aber ehrgeizig. Mit der Zeit wurden die Liebschaften kürzer, ihre Gespräche hektischer, die Lippen immer dünner. Heute ist sie mollig und Mitte Dreißig wie die Staatsanwältin. Diese, eine von vier Frauen unter 19 Männern im Gerichtssaal, presste die Lippen drei Stunden fest zusammen. Das fördert die Konzentration. Diese brauchte sie, um dem Verfahren mit sechs fremdländischen Namen und fremden Biografien zu folgen. Sie meisterte das nicht schlecht. Ihr Strafantrag legte zwei Fälle auf den Tisch.

Trafikeinbruch am Alsergrund bei Erich Tremmel

Am 1. Dezember 2004 schlugen fünf Männer, von denen vier noch flüchtig sind (aktuell werden sie, wie mir der Richter hinterher im Telefonat von meiner Wohnung aus erzählte, mit kleinem Lauschangriff gesucht), in einer Nachtaktion ein körpergroßes Loch in die hölzerne Hintertür der Trafik in der Glasergasse 18. Sie wuchteten um zwei Uhr morgens die Tür auf, die einen eisernen Sicherheitsbalken hatte. Sie schnitten den oberen Holzquader heraus, zwackten mit Bolzenschneider zusätzliche Eisenverstrebungen durch. Davor rissen sie den Lichtsensor von der Nachbarwohnung herunter und warfen ihn in den Keller. Die Einbrecher arbeiteten zwei Stunden, packten in völliger Dunkelheit 1.000 (!) Stangen Zigaretten in 14 schwarze Müllsäcke und nahmen Fahrscheine, Wertzeichen sowie Geld mit. Schaden: 37.000 Euro. Außerdem stahlen sie die jeweils aktuellen Ausgaben der Brigitte und der deutschsprachigen Vogue . Am Lichtsensor fand man später Fingerabdrücke einer Frau. Die Diebe mussten beim Zu- und Abtritt drei geschlossene Türen überwinden: Hauseingangtor, knarrende Foyerschwingtür und die stabile Holzhintertür. Das geschah offenbar vollkommen unbemerkt.

Das Haus Glasergasse 18 ist ein Bürgerhaus am Alsergrund, das um 1900 erbaut wurde. Hier wohnen Langzeitmieter seit Jahrzehnten, familiär, man kennt sich untereinander, auch die Diplomatenfamilie. Der schwergewichtige Präsident der Wiener Ärztekammer, Brigadier Primar Walter Dorner, wohnt hier und betreibt seine Privatpraxis. Auf der Gasse befindet sich die Trafik, die bereits am 12. Dezember 2003 ausgeraubt wurde. Damals wurde Erich Tremmel die Pistole an die Stirn gesetzt.

Trafikeinbruch in Erdberg – in flagranti betreten

Am 11. Dezember 2004 räumten sechs Georgier, die nun geschlossen auf der Anklagebank saßen, eine weitere Trafik in Wien-Erdberg: Schaden: 17.000 Euro. In der Kölblgasse ging jedoch alles schief. Eine Zivilstreife hatte ein Näschen. Die Fahnder schoben ihren Wagen gegen die Einbahn zurück. Vor der Trafik in der Kölblgasse 17 liefen ihnen zwei Georgier direkt in die Arme. Einer kam in vollem Lauf auf den Beamten der WEGA zu, beide stürzten zu Boden, der Beamte verletzte sich am Knie. Vier Täter konnten in die Hohlweggasse flüchten, wurden aber gestellt. Richter Bernhard Kucera lobte im Prozess, dass eine Zivilstreife das Sextett auf frischer Tat betrat – „das geschieht selten heutzutage“.

Vor leeren Rängen (ich war der einzige Zuhörer) saßen sechs Männer, dahinter sechs Pflichtverteidiger, ganz hinten sechs Justizwachebeamte, vorne ein Richter, ein Dolemetsch, ein Schreiber, eine Staatsanwältin. Zwei Georgier wurden erst am 6. Dezember 2004 aus der Wiener Haft (Einbruch) entlassen. Fünf Tage danach folgte der gemeinschaftliche Trafikeinbruch. Auf die Frage von Richter Kucera, der durch seine Harry-Potter-Brille viel Neugier versprühte: „Warum schon nach fünf Tagen wieder ein Einbruch?“ gab es nur ausweichende Antworten: „Probleme in Georgien“, stammelte einer, „schwangere Frau in Georgien“, der andere. Einer zur Frage, warum er überhaupt mitmachte: „Großmutter in Georgien gestorben.“ Der andere: „Vater in Georgien Politiker und hat Probleme.“ Gleichzeitig deponierten alle sechs, dass „sie bald wieder nach Georgien“ zurück wollen. Das offen zur Schau gestellte Heimweh nach Mutter Russland würde Innenministerin Prokop gern hören, allein es waren Schutzbehauptungen, um dem akuten Haftübel zu entgehen. Alle sechs kamen nämlich als Asylsuchende nach Österreich, um in Österreich zu leben und nicht in Georgien. Doch das wäre jetzt höhere Psychologie.

Kennen gelernt hatten sie sich im Asyl Traiskirchen. Später hatten sie sich Wiener Mexikoplatz zusammen getan. An diesem donaunahen Umschlagplatz schlechter Ideen planten sie die Taten minutiös. „Das war keine Zufallstat im Vorbeigehen“, bemerkte Richter Kucera völlig richtig. Auch wenn es Kucera nicht explizit ausführte, ist festzuhalten:

Logistik der Einbrecher: Autos und Schlüssel

Für das nächtliche Betreten beider Zinshäuser, in denen die Geschäfte liegen, braucht man einen Sprechanlagenschlüssel. Für diesen hatten die Georgier, die erst seit Mitte 2004 in Österreich weilen, bereits gesorgt. Das zeigt nicht nur organisatorisches Geschick, sondern auch kriminelle Energie. Dann brauchten sie ein Informationsnetzwerk. Die Männer, die kein Wort Deutsch sprechen, konnten die Trafiken nicht selbst ausspionieren. Trafikant Erich Tremmel von der Glasergasse 18 erinnert sich (allerdings wurde er vom Gericht dazu nicht befragt), dass er Monate vor dem Einbruch, im Spätherbst 2004 regelmäßig Kundschaft aus dem nahe gelegenen Asylheim Glasergasse 27, 1090 Wien, hatte – ein aufgelassenes evangelisches Spital, in dem nun Antragswerber aus der russischen Föderation leben. Lange Zeit kamen wechselweise ein gutes Duzend Kunden, um Zigaretten zu kaufen. Plötzlich, nach dem 1. Dezember 2004, tauchte kein russisch-föderierter Asylwerber um Zigaretten mehr bei ihm auf.

Die Einbrecher waren gerüstet: Die Männer hatten Schneidewerkzeug mit und schwarze Säcke. Zudem zwei Autos. Vor der Trafik in der Kölblgasse 17 fanden die Beamten zwei Autos der Marke Fiat Tipo, die „voller Tschick“ (so Zeuge Bezirksinspektor Grasmut) waren. Zum Abtransport gefüllte Säcke lehnten noch im Stiegenhaus. Beim noch ungeklärten Einbruch in der Glasergasse 18 ist ebenso davon auszugehen, dass zwei Autos für die fünf Männer im Spiel waren. Die bis heute verschwundene Beute war zwei Mal so groß wie in der Kölblgasse und fünf ausgewachsene Männer mußten auch noch mitfahren. Jedoch müsste das jemandem aufgefallen sein, denn selbst Anrainern ist es in dieser Wohngegend abends unmöglich, auch nur eine einzige Parklücke zu finden.

Doppeltäter UNIGADZE nennt Komplizen nicht

Erstaunlich die Mobilität der Asylwerber mit Führerschein. Apropos Auto: Der Richter befragte natürlich alle Angeklagten, wovon sie leben. Alle sechs sagten einhellig, dass sie von der Hilfsorganisation Caritas unterstützt werden. Einer gab an, er beziehe „300 Euro monatlich von der Caritas“. Im selben Atemzug sagte er, dass er einen BMW 520 fährt. Es waren die kleinen Dinge, auf die man hören muss. Wir haben in Österreich tausende Leute, die sich von ihrem Einkommen keine monatliche Autoversicherung leisten können. Synchron dazu Asylsuchende, die BMW 520 fahren.

Ihr Motiv verschwiegen alle Angeklagten eisern. Auch zur Rollenverteilung kein Wort. Gab es einen „Aufpasser“ im Auto, „Haupttäter“ oder einen „Kopf“? Alle verneinten. Unisono sagten sie: „Nein: Alle machten alles.“ Das nennt man Häfensolidarität und gute Absprache – vermutlich getroffen im Wartezimmer beim Gefängnisarzt oder im Spazierhof.

Glatt gelogen wurde allerdings in einem Punkt: „Bestand am Tatort telefonische Verbindung?“, wollte Richter Kucera zum Einbruch Kölblgasse 17 wissen. „Nein, telefoniert wurde nicht“, lautete die Antwort. Nach dem Prozess fiel WEGA-Beamten Florian Macho, ein austrainierter Mann um die Dreißig Jahre und in hautengem, körperliche Vorzüge betonenden Winterpullover, mit dem ich zum Gerichtsausgang hinunter ging, dazu eine Bemerkung ein, die man richtig deuten muss: „Ich bin etwas enttäuscht, dass bei Gericht so schlecht nachgearbeitet wird. Wir wissen, dass am Tatort eifrig telefoniert wurde.“ Doch Staatsanwältin Petra Staribacher, verbissen vertieft in die Fülle georgischer Biografien, interessierte sich für solche Details nicht. Nicht, ob telefoniert wurde. Nicht, mit wem. Nicht, ob es Hintermänner gab. Nicht, wer die Abnehmer der Beute gewesen sein könnten. Nicht, ob Kontakte in Wiener Asylheime bestanden, die potenzielle Käufer der Rauchware sind. Bei Gericht zählt offenbar nur, dass Angeklagte gestehen und dann schweigen. Das Puzzle wird nicht zusammen gesetzt.

Herr UNIGADZE zum Beispiel ist von Beruf Bodyguard und Asylwerber in Österreich seit Ende April 2004. Er beteiligte sich im Advent 2004 an beiden Trafikeinbrüchen in Wien. Zum ersten Einbruch verriet weder seine vier Komplizen, noch wo die Beute blieb. Staatsanwältin Staribacher, der kriminologisches Handwerk eher fremd ist, kam nicht auf die Idee, schärfer nachzufragen, etwa unter Androhung eines härteren Haftübels. Einbrecher UNIGADZE grinste nur: „Ich kenne die vier Komplizen nicht. Nur einen nach dem Spitznamen, die drei anderen kenne ich nicht.“ Georgische Spitznamen halfen nichts. Man möge ihm also glauben, dass er am 1. Dezember 2004 zwei Stunden lang bei völliger Dunkelheit im 5-Mann-Teamwork eine Trafik ausräumte und die Namen seiner Komplizen gar nicht wußte.

Säuerliche Trafikanten als Zeugen

Die geschädigten Trafikanten reagierten als Zeugen sauer. Sie mussten ihre Adventzeit 2004 mehr mit Versicherungsvertretern als mit Kunden verbringen. Trafikant Karl Satzer aus Erdberg, ein Mann um die Fünfzig mit dunklem Schnäuzer, bekam am Tag des Einbruch seine Ware zurück. Zwei Autos mit Diebsgut wurden gelöscht, die Säcke wieder geleert. Er hatte keinen direkten Schaden. „Nur drei Stangen Zigaretten wurden von den Herren zertreten, weil sie drauf gestiegen sind“. Richter: „Die konnten Sie nicht mehr verkaufen?“ Satzer: „Nein.“ Bei Gericht war Satzer sehr gereizt. Auf Fragen von Richter Kucera, wie hoch sein Schaden sei, sagte er mehrfach: „Da muss ich meine Damen fragen.“ Er steht nicht selbst im Geschäft, hat Angestellte. Die rückerstattete Kurzzeit-Beute von 500 Stangen Zigaretten bestätigte er nach langem Blättern in seinen Unterlagen. Volumen: 17.000 Euro. Satzer bestätigte noch, dass die Einbrecher bei ihm nur im hinteren Lagerraum zugriffen und „hier Zigaretten nicht anrührten, die besonders hoch oben liegen, weil es seltene Marken sind“. Danach hatte er nicht mehr viel zu sagen. Er war noch immer wütend auf die Einbrecherbande, als er zur Saaltür hinaus ging, schlug er sie fast hinter sich zu.

Trafikant Erich Tremmel am 3. Dezember 2004 - Alles andere als happy. Der Sicherheitsbalken half nichts. (Foto: Marcus J. Oswald)

Bei Trafikant Erich Tremmel vom Alsergrund ist die Lage anders. Die Diebsbeute aus seinem Lokal tauchte bis heute nicht mehr auf. Zwar ersetzte ihm die Firma Tabaccoland, Zulieferer von 2.300 österreichischen Trafiken, die Rauchware binnen einer Woche. Doch die Versicherung Wiener Städtische, bei der er sein Geschäft in Höhe von 80.000 Euro versichern ließ, zahlte nur 24.000 Euro aus. Bis heute, sechs Wochen nach Einbruch, blieb er auf 13.000 Euro sitzen. Er nahm dafür einen Kredit auf und plant, gegen die Versicherung zu klagen. Denn obwohl in der 42-Seiten starken Versicherungspolizze kein Wort davon steht, dass „Fahrscheine Wertpapiere“ sind, stellt sich die Versicherung auf den Standpunkt, dass die Fahrscheine der Wiener Linien in einen Tresor einzusperren wären, da es „Wertpapiere“ seien.

Danach: Konflikt mit Wiener Städtische und Wiener Linien

Da der Einbruch am 1. Dezember 2004 stattfand, hatte Erich Tremmel noch rund 100 Wochen- und Monatskarten der Verkehrsbetriebe aus dem November im Wert von 8.000 Euro im Geschäft, die er Anfang Dezember, da unverkauft, in der Wiener Linien-Zentrale in Dezember-Karten eingetauscht hätte. Üblicher Ablauf. Doch da die Fahrscheine mit Monatsletztem gestohlen wurden und nicht wieder auftauchten, muss er sie selbst zahlen. Zudem ersetzte die Wiener Städische nur 1.500 Euro Bargeld „pauschaliert“, obwohl über 3.500 Euro Bar- und Wechselgeld gestohlen wurden.

Der 43-jährige Tremmel trägt diese Fakten bei Gericht vor. Er kam in Erwartung, etwas über den Verbleib der Beute zu erfahren. Richter Kucera, mit Wienerischer Einsicht: „Sie haben den Schlauch.“ Und: „Bei den Georgiern gibt es als Privatbeteiligter nichts zu holen.“ Blick zur Staatsanwältin, zu den Anwälten: „Noch Fragen an den Zeugen?“ „Danke.“ „Brauchen Sie eine Zeitbestätigung?“ „Nein, danke.“

So zog sich der Prozess drei Stunden. Richter Bernhard Kucera kam kürzlich vom Wiener Jugendgericht ans Landesgericht Wien. Im Telefonat fünf Stunden nach dem Prozess mit ihm, sagte er, was er mit dieser Information meint: „Es gibt am Landesgericht zwei Arten Richter: Jene, die schon immer hier waren und jene, die vom Jugendgericht herkamen. Ich war am Jugendgericht und wir haben uns lange gegen dessen Schließung gewehrt. Es war nicht zu verhindern. Wir kamen nicht freiwillig. Nun sind wir aber hier am Landesgericht, und ich ändere deswegen nicht meinen Charakter.“

Was meinte Richter Kucera damit? Warum erzählte er das? Was meinte er mit „deswegen ändere ich meinen Charakter nicht“? Ich bezog mich im Telefonat auf sein mildes Urteil. Üblicherweise, wenn Ausländer einen gemeinschaftlichen Einbruch begehen, gibt es am Landesgericht Wien entweder „für alle“ 15 Monate feste Haft oder für alle zwei Jahre. Je nach Vorleben. Richter Kucera wollte mir vermutlich sagen, dass er kein Blutrichter ist, der Strafmasse jahreweise ausschüttet. Das nahm ich auch nicht an, denn seine Prozessführung nahm sich Zeit für Dialog und Erklärung, wo es eigentlich nicht viel zu erklären gab. Es war eine straffe Vorsatztat, massiv und organisiert. Wenn eine fünfköpfige, und zehn Tage später, eine sechsköpfige Männerbande Trafiken mit roher Gewalt öffnet und ausräumt, kann man hinterher das Wort „reumütiges Geständnis“ nicht locker in den Mund nehmen.

Milde Strafen – Doppeleinbrecher erhält sechs Monate

Doch Richter Bernhard Kucera sprach nach fünfminütigem Rückzug in sein Kabinett differenzierte und milde Strafen aus. Alle sechs mussten in Gefängnis. Keiner musste Schaden wiedergutmachen.

Urteile im Detail: Zwei in Österreich vorbestrafte Georgier, die erst am 6. Dezember 2004 auf Bewährung in Wien entlassen wurden und innerhalb von fünf Tagen erneut als Einbrecher zuschlugen, erhielten 14 und 14.5 Monate unbedingt. Zwei unbescholtene Angeklagte kamen mit 12 Monaten teilbedingt davon, jeweils vier Monate unbedingt. Das jüngste Bandenmitglied, soeben volljährig geworden, erhielt 10 Monate (drei unbedingt). Doppeleinbrecher UNIGADZE, der bei beiden Einbrüchen aktiv war, doch zum Trafikeinbruch in der Glasergasse 18 beharrlich zum Verbleib der Komplizen und hohen Beute schwieg, erhielt 18 Monate teilbedingt, davon nur sechs Monate unbedingt. Alle Urteile rechtskräftig.

Die sechs Pflichtverteidiger, bezahlt von der Republik Österreich, waren zufrieden. Murren unter anwesenden Ermittlern. WEGA-Mann Florian Macho, hinterher beim Hinausgehen, ohne jede Illusion: „Man sieht sich in sechs Monaten wieder.“

Marcus J. Oswald (Ressort: Einbruch, Fokus Wien, Gericht, Landesgericht Wien)